Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergeht folgender

 

Änderungsantrag:

 

Beim § 2 – Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat – soll Absatz 3 Punkt d und e wieder in die alte Fassung versetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 22  Nein 20  Enthaltung 0

 

Auf Anregung des Haupt- und Finanzausschusses wird bei § 3 der Absatz 2 einvernehmlich

gestrichen.

 

Soweit Belange der Stadt Friedberg betroffen sind, überträgt die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 1 HGO dem Ausschuss für Stadtentwicklung die Beschlussfassung im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Kommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.“

 

Beschluss:

 

Die Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) wird unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen des Haupt- und Finanzausschusses und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.


Abstimmungsergebnis: