Sitzung: 08.12.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0120
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergeht folgender
Änderungsantrag:
Beim § 2 – Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat
– soll Absatz 3 Punkt d und e wieder in die alte Fassung versetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 22 Nein 20 Enthaltung 0
Auf Anregung des Haupt- und Finanzausschusses wird bei § 3 der Absatz 2
einvernehmlich
gestrichen.
„Soweit Belange der
Stadt Friedberg betroffen sind, überträgt die Stadtverordnetenversammlung gemäß
§ 50 Abs. 1 HGO dem Ausschuss für Stadtentwicklung die Beschlussfassung im
Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Kommunen
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.“
Beschluss:
Die Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) wird unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen des Haupt- und
Finanzausschusses und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: