Zu TOP 2 und 3 erläutert Bürgermeister Keller die Sachlage: Es ist seitens der Behörde Bundesforst eine Maßnahme geplant, die einen Energieplan vorsieht, der die Aufstellung von Windrädern in dem o.g. Gebiet beinhaltet (einer Firma liegt bereits ein Auftrag vor). Es handelt sich bei dem Gebiet um ein Natur- und Erholungsgebiet, dieses besticht durch verschiedene Nutzungsarten und verschiedene, auch seltene, Tierarten. Ebenfalls kommt es hier auch zu Nutzungskonflikten.

Herr Bürgermeister Keller zeigt auf, dass in diesem Fall einem Bebauungsplan zugestimmt werden sollte, damit die Städte und Gemeinden ihre Interessen durchsetzen können.

Er führt weiterhin auf, dass es sich um keine Verhinderungsplanung handelt, sondern um eine Gestaltungsplanung. Die Bereitstellung von Windkraft steht dem Bebauungsplan nicht im Widerspruch.

Es wird auch erwähnt, dass hierfür eine Veränderungssperre vorgesehen ist.

 

An dieser Stelle gibt es eine Zwischenfrage von Ortsbeiratsmitglied Bohl. Hierbei wird die Größe des Gebietes diskutiert und gefragt, ob es dem Schutzbereich um den Limes entspricht.

Herr Bürgermeister Keller antwortet darauf und teilt mit, dass der Bereich etwas verkleinert wurde.

 

Herr Bürgermeister Keller fasst den Sachstand zusammen: es wird eine 2. Offenlegung durch den Regionalverband erfolgen. Zunächst wurde 2016 eine überarbeitete Fassung des Beschlusses durch den Regionalverband, bezüglich der Aufstellung der Windräder getroffen. Nach dem die Stadt den Bebauungsplan beschließen würde, würde seitens des Regionalverbandes ein erneuter Beschluss gefasst werden, dieser würde der Stadt eine Planungs- und Eigentumshoheit übertragen.

Ziel des Beschlusses des Bebauungsplans ist es, die Behörde Staatsforst zu stoppen, jedoch muss dies nicht heißen, dass für den Fall, dass die Stadt Friedberg die Hoheit erhält, auch die Windenergie gestoppt wird. Das bedeutet, wenn eine Vorlage erstellt wird und diese auch beschlossen wird, können Städte (in dem Fall: die Stadt Friedberg) ihre eigene Entscheidung treffen.

 

Herr Bürgermeister Keller bekräftigt erneut die Aussage: Der Bebauungsplan muss beschlossen werden, ansonsten entscheiden Dritte (der Planungsverband) mit der Ausnahme, dass die Flugsicherung Einspruch erhebt.

Es wird erläutert, dass gleichzeitig zum Verfahren über den Beschluss des Bebauungsplans auch das Verfahren durch den Regionalverband, welches die Windenergie anbetrifft, stattfindet. Dieses Verfahren wird voraussichtlich 2017 oder 2018 enden.

 

Hierbei spricht sich Ortsbeiratsmitglied Dr. Merbs für den Beschluss des Bebauungsplans aus.

 

Auch Magistratsmitglied Fenske bestärkt den Bürgermeister, bei der Befürwortung für den Bebauungsplan und erwähnt, dass es sich bei dem Verfahren durch Staatsforst um Bundesrecht handelt.

 

Eine Abstimmung entfällt, da es sich hierbei nur um eine Anhörung handelt.

 

Herr Bürgermeister verlässt nach seiner Erläuterung um 20:25 Uhr die Sitzung.