Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Welche Themen sind bereits umgesetzt worden?

2.   An welchen Themen wird derzeit gearbeitet?

3.   Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?

 

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Antwort zu 1.:

Das Prüfergebnis der 155. Vergleichenden Prüfung "IT-Sicherheit" wurde vom Magistrat am 6.02.2012

zur Kenntnis genommen. Wie man nun vier Jahre später der 11. Nachschau zur 155. Vergleichenden

Prüfung )T-Sicherheit" vom 7.06.2016 entnehmen kann, wurde erst im Rahmen dieser Nachschau

durch den Landesrechnungshof untersucht, ob und wie sich die Kreisstadt Friedberg (Hessen} mit den

wesentlichen Ergebnissen der Prüfung auseinandersetzte und welche Folgerungen sie daraus zog.

Fast alle Empfehlungen hatten Auswirkungen auf künftige Haushaltsjahre und somit war nach der

Planungs- und Angebotsphase die Einbeziehung der städtischen Gremien notwendig. Die

Überörtliche Prüfung hat festgestellt, dass die wesentlichen Empfehlungen bis auf einen Punkt alle

umgesetzt wurden und das Haupt- und Personalamt die Prüfung ernst genommen und in einem dem

Prüfungsergebnis angemessenen Zeitraum eine sehr gute Leistung geliefert hat.

 

Im Bereich der Kindertagesstätten sind zusätzlich im Vorfeld die Elternbeiräte zu berücksichtigen. Da

in die 191. Vergleichende Prüfung "Kinderbetreuung" auch die konfessionellen und freien Träger

einbezogen wurden, bedeutet dies weiterhin bei grundlegenden Veränderungen z.B. der

Kindertagesstättengebühren sehr zeitaufwendige vorherige Verhandlungen mit diesen

konfessionellen und freien Trägern.

 

Zur Frage der Erhöhung der Kindertagesstättengebühren hat der Magistrat in seiner Sitzung am

20.06.2016 beschlossen, die Kindertagesstättengebühren zum neuen Kindertagesstättenjahr

2017/2018 (01.08.2017) zu erhöhen. Grundlage dieses Beschlusses war, dass eine Empfehlung des

Landesrechnungshofes von einem Einkommensgestaffelten Gebührensystem abzusehen und

stattdessen einheitliche Gebühren zu erheben. Da diese Forderung grundlegende Fragen aufwirft, die

tief mit dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und den bisherigen positiven Erfahrungen mit

dem einkommensgestaffelten Gebührensystem verbunden sind, bedarf der Umgang mit dieser

Empfehlung einer angemessenen Vorlaufzeit.

 

Antwort zu 2.:

Konkret wird derzeit an der Änderung der Gebührenstruktur gearbeitet.

 

Antwort zu 3.:

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschlossen, die Kindertagesstättengebühren zum

neuen Kindertagesstättenjahr 2017/2018 (01.08.2017) zu erhöhen. Die Vorlage zur Änderung der

Gebührenstruktur wird daher Anfang des Jahres 2017 vorgelegt.