Anfrage:
1.
Welche
Themen sind bereits umgesetzt worden?
2.
An
welchen Themen wird derzeit gearbeitet?
3.
Wann ist
mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?
Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort zu 1.:
Das
Prüfergebnis der 155. Vergleichenden Prüfung
"IT-Sicherheit" wurde vom Magistrat am 6.02.2012
zur
Kenntnis genommen. Wie man nun vier Jahre später der 11. Nachschau zur 155.
Vergleichenden
Prüfung
)T-Sicherheit" vom 7.06.2016 entnehmen
kann, wurde erst im Rahmen dieser Nachschau
durch
den Landesrechnungshof untersucht, ob und wie sich die Kreisstadt Friedberg
(Hessen} mit den
wesentlichen
Ergebnissen der Prüfung auseinandersetzte und welche Folgerungen sie daraus
zog.
Fast
alle Empfehlungen hatten Auswirkungen auf künftige Haushaltsjahre und somit war
nach der
Planungs-
und Angebotsphase die Einbeziehung der städtischen Gremien notwendig. Die
Überörtliche
Prüfung hat festgestellt, dass die wesentlichen Empfehlungen bis auf einen
Punkt alle
umgesetzt
wurden und das Haupt- und Personalamt die Prüfung ernst genommen und in einem
dem
Prüfungsergebnis
angemessenen Zeitraum eine sehr gute Leistung geliefert hat.
Im
Bereich der Kindertagesstätten sind zusätzlich im Vorfeld die Elternbeiräte zu
berücksichtigen. Da
in
die 191. Vergleichende Prüfung "Kinderbetreuung" auch die
konfessionellen und freien Träger
einbezogen
wurden, bedeutet dies weiterhin bei grundlegenden Veränderungen z.B. der
Kindertagesstättengebühren
sehr zeitaufwendige vorherige Verhandlungen mit diesen
konfessionellen
und freien Trägern.
Zur
Frage der Erhöhung der Kindertagesstättengebühren hat der Magistrat in seiner
Sitzung am
20.06.2016
beschlossen, die Kindertagesstättengebühren zum neuen Kindertagesstättenjahr
2017/2018
(01.08.2017) zu erhöhen. Grundlage
dieses Beschlusses war, dass eine Empfehlung des
Landesrechnungshofes
von einem Einkommensgestaffelten Gebührensystem abzusehen und
stattdessen
einheitliche Gebühren zu erheben. Da diese Forderung grundlegende Fragen
aufwirft, die
tief
mit dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und den bisherigen positiven
Erfahrungen mit
dem
einkommensgestaffelten Gebührensystem verbunden sind, bedarf der Umgang mit
dieser
Empfehlung
einer angemessenen Vorlaufzeit.
Antwort zu 2.:
Konkret
wird derzeit an der Änderung der Gebührenstruktur gearbeitet.
Antwort zu 3.:
Der
Magistrat hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschlossen, die
Kindertagesstättengebühren zum
neuen
Kindertagesstättenjahr 2017/2018 (01.08.2017) zu erhöhen. Die Vorlage zur
Änderung der
Gebührenstruktur wird daher Anfang des Jahres 2017
vorgelegt.