Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlüsse:

 

1)     Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: in der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt).

 

a)     Sammelstellungnahme von 13 Bürgern

 

Beschluss zu 1:

Der Anregung wird gefolgt. Im Bereich des nördlich an die Planstraße D angrenzenden Baugebietes WA 2 (neu: WA 3) wird die Firsthöhe, wie gefordert, auf max. 9 m festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen II Vollgeschosse in diesem Bereich wird beibehalten, jedoch mit einer auf 7,0 m reduzierten Außenwandhöhe. Dadurch wird der Übergang zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ im Wesentlichen höhengleich erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Anmerkung zu 2:

Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen. Außer in den am Ortsrand liegenden Baugebieten WA 1 sind im gesamten Baugebiet Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, wie auch im nördlich angrenzenden Baugebiet Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“, nur Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 3:

Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen. Die Erschließung durch die Hauptsammelstraße in Form einer Ringstraße, entspricht dem seit Jahren verfolgten Gesamterschließungskonzept für die Verwirklichung des Baugebietes um das „Steinern Kreuz“ und wird als ausreichend erachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig in Abänderung beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

b)    Stellungnahme von 2 Bürgern

 

Beschluss:

Der Anregung wird gefolgt. Im Bereich des nördlich an die Planstraße D angrenzenden Baugebietes WA 2 (neu: WA 3) wird die Firsthöhe, wie gefordert, auf max. 9 m festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen II Vollgeschosse in diesem Bereich wird beibehalten, jedoch mit einer auf 7,0 m reduzierten Außenwandhöhe. Dadurch wird der Übergang zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ im Wesentlichen höhengleich erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

c)     Stellungnahme einer Bürgerin

 

Beschluss:

Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen. Die Erschließung durch die Hauptsammelstraße in Form einer Ringstraße, entspricht dem seit Jahren verfolgten Gesamterschließungskonzept für die Verwirklichung des Baugebietes um das „Steinern Kreuz“ und wird als ausreichend erachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig in Abänderung beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

d)    Stellungnahme des Wetteraukreises (WK) – Archäologische Denkmalpflege

Der Hinweis wird in die Grundstückskaufverträge aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

e)     Stellungnahme des WK – Landwirtschaft

 

Beschluss:

Der Hinweis wird lediglich zur Kenntnis genommen.

Begründung: Hierzu aus einer Stellungnahme der Landschaftsplanerin: „Der gewöhnliche Schneeball und Rosen gehören zu den siedlungstypischen Pflanzenarten. Der gewöhnliche Schneeball ist auch für Heckenstrukturen in Agrarlandschaften ein typischer Begleiter und in Pflanzvorschlägen enthalten. Naturschutzfachlich sind diese Arten zu empfehlen.“

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass diese Pflanzenarten zur „potentiellen natürlichen Vegetation“ gemäß dem beschlossenen Landschaftsplan der Stadt Friedberg gehören.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

f)      Stellungnahme des WK - Bauordnung

 

Beschluss:

Den Anregungen 1 – 7 wird gefolgt. Bei diesen Anregungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen zur Verdeutlichung der Planzeichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

g)    Stellungnahme WK - Brandschutz

 

Anmerkung:

Laut Stellungnahme der Stadtwerke steht der geforderte Wasser- und Löschwasserbedarf zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

h)    Hessen Mobil

 

Beschluss:

Die Anregung 1 wird als Hinweis aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

i)      NABU

 

Beschluss zu 1

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es ist geplant, dass die Erschließung des Baugebietes zeitnah erfolgt. Sollte sich ein Baubeginn verzögern, würde eine erneute Begehung zur Prüfung eines Feldhamstervorkommens durchgeführt werden müssen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 2

Die Anregung wird durch Aufnahme der entsprechenden Festsetzung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 3

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Herstellung der CEF-Fläche ist vertraglich geregelt. Im Vertrag ist festgehalten, dass die CEF-Fläche dauerhaft zu erhalten, ergänzen oder zu erneuern ist (nur bei Bedarf). Eine regelmäßige Mahd ist nicht vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

j)      Regierungspräsidium Darmstadt (RP) – Regionalplanung

Der Anregung wird gefolgt, indem, außer für die Mehrfamilienhausgrundstücke im WA 5, eine max. Grundstücksgröße von 520 m² festgesetzt wird. Diese Größe entspricht dem Bebauungskonzept - die rechnerische Berechnung des Dichtewertes von 36 WE/ha ändert sich dadurch nicht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

k)     RP – Wasserversorgung

 

Anmerkung:

Laut Stellungnahme der Stadtwerke steht der geforderte Wasser- und Löschwasserbedarf zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

2)     Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

a)     Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89  „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

b)    Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 81 HBO, als Bestandteil des o.a. Bebauungsplanentwurfs, werden ebenfalls beschlossen.

c)     Der vorgelegte Entwurf der Begründung (inclusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“  in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0  Enthaltung 0


Abstimmungsergebnis: