Sitzung: 13.10.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0118
Beschlüsse:
1)
Behandlung der
Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: in der Anlage 1 der Vorlage sind
die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag
gegenübergestellt).
a)
Sammelstellungnahme
von 13 Bürgern
Beschluss
zu 1:
Der Anregung wird gefolgt. Im Bereich des
nördlich an die Planstraße D angrenzenden Baugebietes WA 2 (neu: WA 3) wird die
Firsthöhe, wie gefordert, auf max. 9 m festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen
II Vollgeschosse in diesem Bereich wird beibehalten, jedoch mit einer auf 7,0 m
reduzierten Außenwandhöhe. Dadurch wird der Übergang zwischen dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ und dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ im Wesentlichen
höhengleich erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
Anmerkung zu 2:
Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis
genommen. Außer in den am Ortsrand liegenden Baugebieten WA 1 sind im gesamten
Baugebiet Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, wie auch im nördlich angrenzenden
Baugebiet Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“, nur Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen
zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 3:
Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis
genommen. Die Erschließung durch die Hauptsammelstraße in Form einer
Ringstraße, entspricht dem seit Jahren verfolgten Gesamterschließungskonzept
für die Verwirklichung des Baugebietes um das „Steinern Kreuz“ und wird als
ausreichend erachtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in Abänderung
beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
b)
Stellungnahme von
2 Bürgern
Beschluss:
Der Anregung wird gefolgt. Im Bereich des
nördlich an die Planstraße D angrenzenden Baugebietes WA 2 (neu: WA 3) wird die
Firsthöhe, wie gefordert, auf max. 9 m festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen
II Vollgeschosse in diesem Bereich wird beibehalten, jedoch mit einer auf 7,0 m
reduzierten Außenwandhöhe. Dadurch wird der Übergang zwischen dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ und dem Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ im Wesentlichen höhengleich
erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
c)
Stellungnahme
einer Bürgerin
Beschluss:
Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis
genommen. Die Erschließung durch die Hauptsammelstraße in Form einer
Ringstraße, entspricht dem seit Jahren verfolgten Gesamterschließungskonzept
für die Verwirklichung des Baugebietes um das „Steinern Kreuz“ und wird als
ausreichend erachtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in
Abänderung beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
d)
Stellungnahme des
Wetteraukreises (WK) – Archäologische Denkmalpflege
Der Hinweis wird in die
Grundstückskaufverträge aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
e)
Stellungnahme des
WK – Landwirtschaft
Beschluss:
Der Hinweis wird lediglich zur Kenntnis
genommen.
Begründung: Hierzu aus einer Stellungnahme
der Landschaftsplanerin: „Der gewöhnliche
Schneeball und Rosen gehören zu den siedlungstypischen Pflanzenarten. Der
gewöhnliche Schneeball ist auch für Heckenstrukturen in Agrarlandschaften ein
typischer Begleiter und in Pflanzvorschlägen enthalten. Naturschutzfachlich
sind diese Arten zu empfehlen.“
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass diese
Pflanzenarten zur „potentiellen natürlichen Vegetation“ gemäß dem beschlossenen
Landschaftsplan der Stadt Friedberg gehören.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
f)
Stellungnahme des
WK - Bauordnung
Beschluss:
Den Anregungen 1 – 7 wird gefolgt. Bei
diesen Anregungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen zur
Verdeutlichung der Planzeichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
g)
Stellungnahme WK -
Brandschutz
Anmerkung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke steht der
geforderte Wasser- und Löschwasserbedarf zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
h)
Hessen Mobil
Beschluss:
Die Anregung 1 wird als Hinweis aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
i)
NABU
Beschluss
zu 1
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es
ist geplant, dass die Erschließung des Baugebietes zeitnah erfolgt. Sollte sich
ein Baubeginn verzögern, würde eine erneute Begehung zur Prüfung eines
Feldhamstervorkommens durchgeführt werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 2
Die Anregung wird durch Aufnahme der
entsprechenden Festsetzung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 3
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
Herstellung der CEF-Fläche ist vertraglich geregelt. Im Vertrag ist
festgehalten, dass die CEF-Fläche dauerhaft zu erhalten, ergänzen oder zu
erneuern ist (nur bei Bedarf). Eine regelmäßige Mahd ist nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
j)
Regierungspräsidium
Darmstadt (RP) – Regionalplanung
Der Anregung wird gefolgt, indem,
außer für die Mehrfamilienhausgrundstücke im WA 5, eine max. Grundstücksgröße
von 520 m² festgesetzt wird. Diese Größe entspricht dem Bebauungskonzept - die
rechnerische Berechnung des Dichtewertes von 36 WE/ha ändert sich dadurch
nicht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
k)
RP –
Wasserversorgung
Anmerkung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke steht der
geforderte Wasser- und Löschwasserbedarf zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
2)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
a)
Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg –
Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
b)
Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 81 HBO,
als Bestandteil des o.a. Bebauungsplanentwurfs, werden ebenfalls beschlossen.
c)
Der vorgelegte Entwurf der Begründung (inclusive
Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: