Bisher keine Rückäußerung der städtischen Straßenverkehrsbehörde an Ortsvorsteher und Gremium, ob mit dem betreffenden Geschäftsinhaber wegen seines von Anwohnern beklagten Verhaltens gesprochen und die Rechtslage zum Abstellen von PKW am Marktplatz verdeutlicht wurde. Beschwerdesache war bereits mehrfach Gegenstand in Ortsbeiratssitzungen. Stadtrat Antkowiak hat indessen von dem Geschäftsmann erfahren, dass ein Gespräch stattgefunden hat.