Beschlüsse:

 

1)   Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: in der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt).

 

a)     Stellungnahme des Wetteraukreises, Wasser und Bodenschutz

 

Beschluss:

Die Anregung wird berücksichtigt, indem die „Hinweise“ im Bebauungsplan wie gefordert, redaktionell geändert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 

 

b)    Stellungnahme des Wetteraukreises, Bauordnung

 

Beschluss:

Die Anregungen werden durch die entsprechenden, redaktionellen Änderungen im Planteil berücksichtigt

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 

 

c)     Stellungnahme des Wetteraukreises, Denkmalschutz

 

Anmerkung:

Der Hinweis wird lediglich zur Kenntnis genommen, da er nicht das Bebauungsplanverfahren sondern das spätere Baugenehmigungsverfahren betrifft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 

 

d)    Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP), Regionalplanung

 

Beschluss:

Der Hinweis wird berücksichtigt, indem in die Begründung unter „Punkt 1- Änderung der baulichen Konzeption“ eine Aussage zu den Dichtewerten aufgenommen wird. Stellungnahme des RP, Grundwasserschutz

 

Anmerkung:

Der Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ wurde 2003 rechtskräftig. Im Rahmen dieses vorliegenden Änderungverfahrens werden im Wesentlichen nur die Nutzungsart und das Maß der baulichen Nutzung geändert – die ursprüngliche Planung bleibt unberührt. Außerdem wird keine Änderung an der Art der Entwässrung (Trennsystem) vorgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 

 

e)     Stellungnahme des RP, Bodenschutz

 

Anmerkung:

Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Grundwasserentnahmen von größerem Umfang geplant.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 

 

f)      Stellungnahme RP, Immissionsschutz-Lärm

 

Beschluss:

Die Festsetzung eines WA wird beibehalten.

 

Begründung:

Auf der Grundlage des erstellten Lärmgutachtens, in dem die Lärmemissionen der Bahnlinie und des Straßenverkehres betrachtet wurden, sind die gutachterlichen Empfehlungen für „bauliche und sonstige technischen Vorkehrungen zur Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen“ als Festsetzungen aufgenommen worden. Diese Festsetzungen sind zwingend einzuhalten. Seitens der Bauherrschaft werden solche bautechnischen Vorkehrungen ohnehin erfüllt, indem die Gebäude in guter Qualität errichtet werden, z.B.:

-       Mauerwerk und Dachkonstruktion aus Materialien mit hohem Schallschutzwert

-       nur vorgesetzte Rollädenkästen, damit keine Schwachstellen hinsichtlich Lärm oder Energie entstehen

-       Schallschutzfenster als Standard

Eine Alternative zu den festgesetzten, passiven Schallschutzmaßnahmen bestehen für diese spezielle Grundstückslage nicht. Zum einen ist die Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Brückenbauwerk technisch nicht möglich. Zum anderen wurde bei der Anordnung der überbaubaren Flächen ein Schwerpunkt auf einen „freien Durchblick“ zu dem Baudenkmal „24 Hallen“ (Rosenthalviadukt)  gelegt. Eine Lärmschutzwand als Schutz vor dem Straßenverkehr ist in diesem Fall nicht umsetzbar.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 

 

2)    Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

a)     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Westlich der 24 Hallen“ (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“)  in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

 

b)    Der vorliegende Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 „Westlich der 24 Hallen

(1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“)  in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 0 


Abstimmungsergebnis: