Sitzung: 29.09.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0111
Bürgermeister
Keller gibt eine kurze Einführung zur Bebauungsplanänderung. Dabei verweist er
auf die vorhandene Rechtslage und gibt an, dass durch den Änderungsbeschluss
negative Entwicklungen ausgeschlossen werden sollen.
Nachdem stellv. Ausschussvorsitzender
Stoll die Diskussion eröffnet hat, betont Stadtverordneter Uebelacker, dass das
Gebäude JOH nicht dem Einzelhandel entzogen werden darf und durch die offen
gehaltenen Festsetzungen Wohnen im Gebäude möglich ist.
Bürgermeister
Keller erläutert, dass eine vertikale Gliederung (nach Stockwerken) angestrebt
sei und es seitens der Verwaltung gewünscht wird, dass wieder ein innenstadtnaher
Versorger (z. B. REWE) im Untergeschoss des Gebäudes „Kaufhaus JOH“ angesiedelt
wird. Zudem soll Wohnen nicht ausgeschlossen sein, da dies aus wirtschaftlichen
Zwängen eher die höheren Stockwerke betreffen wird.
Mitglied Bey
erkundigt sich, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, nicht gewünschte
Nutzungen auszuschließen. Frau Kleinschmidt erklärt daraufhin, dass dies durch
die Veränderungssperre geschieht. Die künftigen Festsetzungen des
Bebauungsplans werden in Absprache mit einem Investor getätigt.
Mitglied Bey
fordert eine Zusage, dass der Ausschuss die Sicherheit hat, die Entscheidung
(z. B. über Nutzungen) nicht an dieser Stelle abzugeben. Bürgermeister Keller
und die Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen
Frau Dr. Pfeffer betonen, dass mit den vorliegenden Entscheidungen zum
Bebauungsplan Nr. 12 lediglich Fehlentwicklungen verhindert werden sollen und
die grundlegenden Entscheidungen weiterhin bei der Stadt Friedberg verbleiben.
Frau Kleinschmidt
betont, dass die Stadt über die Planungshoheit verfügt und der
Änderungsbeschluss die Absichtserklärung zur Änderung des Bebauungsplanes ist,
wodurch noch keine Festsetzungen beschlossen sind.
Beschluss:
1. Für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich zwischen der Schnurgasse im Norden, der Färbergasse im Osten, der Haagstraße im Süden und der Kaiserstraße im Westen wird der bestehende Bebauungsplan Nr.12, Teil I „Stadtsanierung - Kaiserstraße/Färbergasse“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert. Die Änderung des Bebauungsplans erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 12, Teil I „Kaiserstraße/Färbergasse, 1. Änderung“.
2. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: