Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Keller gibt eine kurze Einführung zur Bebauungsplanänderung. Dabei verweist er auf die vorhandene Rechtslage und gibt an, dass durch den Änderungsbeschluss negative Entwicklungen ausgeschlossen werden sollen.

 

Nachdem stellv. Ausschussvorsitzender Stoll die Diskussion eröffnet hat, betont Stadtverordneter Uebelacker, dass das Gebäude JOH nicht dem Einzelhandel entzogen werden darf und durch die offen gehaltenen Festsetzungen Wohnen im Gebäude möglich ist.

Bürgermeister Keller erläutert, dass eine vertikale Gliederung (nach Stockwerken) angestrebt sei und es seitens der Verwaltung gewünscht wird, dass wieder ein innenstadtnaher Versorger (z. B. REWE) im Untergeschoss des Gebäudes „Kaufhaus JOH“ angesiedelt wird. Zudem soll Wohnen nicht ausgeschlossen sein, da dies aus wirtschaftlichen Zwängen eher die höheren Stockwerke betreffen wird.

 

Mitglied Bey erkundigt sich, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, nicht gewünschte Nutzungen auszuschließen. Frau Kleinschmidt erklärt daraufhin, dass dies durch die Veränderungssperre geschieht. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden in Absprache mit einem Investor getätigt.

 

Mitglied Bey fordert eine Zusage, dass der Ausschuss die Sicherheit hat, die Entscheidung (z. B. über Nutzungen) nicht an dieser Stelle abzugeben. Bürgermeister Keller und die Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen Frau Dr. Pfeffer betonen, dass mit den vorliegenden Entscheidungen zum Bebauungsplan Nr. 12 lediglich Fehlentwicklungen verhindert werden sollen und die grundlegenden Entscheidungen weiterhin bei der Stadt Friedberg verbleiben.

 

Frau Kleinschmidt betont, dass die Stadt über die Planungshoheit verfügt und der Änderungsbeschluss die Absichtserklärung zur Änderung des Bebauungsplanes ist, wodurch noch keine Festsetzungen beschlossen sind.

 

Beschluss:

 

1.   Für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich zwischen der Schnurgasse im Norden, der Färbergasse im Osten, der Haagstraße im Süden und der Kaiserstraße im Westen wird der bestehende Bebauungsplan Nr.12, Teil I „Stadtsanierung - Kaiserstraße/Färbergasse“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert. Die Änderung des Bebauungsplans erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 12, Teil I „Kaiserstraße/Färbergasse, 1. Änderung“.

 

2.   Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.


Abstimmungsergebnis: