Sitzung: 21.09.2016 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0118
Es wird beantragt, dass Gäste zu diesem Punkt Rederecht erhalten.
Beschluss:
Den Gästen wird Rederecht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
1) Behandlung der Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung (Anmerkung: in der Anlage 1 der Vorlage sind die
eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt).
a) Sammelstellungnahme von 13 Bürgern
Beschluss zu 1:
Der Anregung wird gefolgt. Im Bereich des nördlich an die Planstraße D angrenzenden Baugebietes WA 2 (neu: WA 3) wird die Firsthöhe, wie gefordert, auf max. 9 m festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen II Vollgeschosse in diesem Bereich wird beibehalten, jedoch mit einer auf 7,0 m reduzierten Außenwandhöhe. Dadurch wird der Übergang zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ im Wesentlichen höhengleich erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
Anmerkung zu 2:
Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen. Außer in den am Ortsrand liegenden Baugebieten WA 1 sind im gesamten Baugebiet Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, wie auch im nördlich angrenzenden Baugebiet Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“, nur Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 3:
Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen. Die Erschließung durch die Hauptsammelstraße in Form einer Ringstraße, entspricht dem seit Jahren verfolgten Gesamterschließungskonzept für die Verwirklichung des Baugebietes um das „Steinern Kreuz“ und wird als ausreichend erachtet. Vorsorglich wurde aber an der südöstlichen Ecke des Baugebietes eine Fläche „freigehalten“, auf der, bei einer eventuellen Änderung der verkehrlichen Konzeption bei Bedarf eine Straßenanbindung erfolgen könnte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
b) Stellungnahme von 2 Bürgern
Beschluss:
Der Anregung wird gefolgt. Im Bereich des nördlich an die Planstraße D angrenzenden Baugebietes WA 2 (neu: WA 3) wird die Firsthöhe, wie gefordert, auf max. 9 m festgesetzt. Die Anzahl der zulässigen II Vollgeschosse in diesem Bereich wird beibehalten, jedoch mit einer auf 7,0 m reduzierten Außenwandhöhe. Dadurch wird der Übergang zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81 „Am Steinern Kreuz“ und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ im Wesentlichen höhengleich erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
c) Stellungnahme einer Bürgerin
Beschluss:
Die Anregung wird lediglich zur Kenntnis genommen. Die Erschließung durch die Hauptsammelstraße in Form einer Ringstraße, entspricht dem seit Jahren verfolgten Gesamterschließungskonzept für die Verwirklichung des Baugebietes um das „Steinern Kreuz“ und wird als ausreichend erachtet. Vorsorglich wurde aber an der südöstlichen Ecke des Baugebietes eine Fläche „freigehalten“, auf der, bei einer eventuellen Änderung der verkehrlichen Konzeption bei Bedarf eine Straßenanbindung erfolgen könnte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
d) Stellungnahme des Wetteraukreises (WK) –
Archäologische Denkmalpflege
Der Hinweis wird in die Grundstückskaufverträge aufgenommen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
e) Stellungnahme des WK – Landwirtschaft
Beschluss:
Der Hinweis wird lediglich zur Kenntnis genommen.
Begründung: Hierzu aus einer
Stellungnahme der Landschaftsplanerin: „Der
gewöhnliche Schneeball und Rosen gehören zu den siedlungstypischen
Pflanzenarten. Der gewöhnliche Schneeball ist auch für Heckenstrukturen in
Agrarlandschaften ein typischer Begleiter und in Pflanzvorschlägen enthalten.
Naturschutzfachlich sind diese Arten zu empfehlen.“
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass diese Pflanzenarten zur „potentiellen natürlichen Vegetation“ gemäß dem beschlossenen landschaftsplan der Stadt Friedberg gehören.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
f) Stellungnahme des WK - Bauordnung
Beschluss:
Den Anregungen 1 – 7 wird gefolgt. Bei diesen Anregungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen zur Verdeutlichung der Planzeichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
g) Stellungnahme WK - Brandschutz
Anmerkung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke steht der geforderte Wasser- und Löschwasserbedarf zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
h) Hessen Mobil
Beschluss:
Die Anregung 1 wird als Hinweis aufgenommen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
i) NABU
Beschluss zu 1:
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Es ist geplant, dass die Erschließung des Baugebietes zeitnah erfolgt. Sollte sich ein Baubeginn verzögern, würde eine erneute Begehung zur Prüfung eines Feldhamstervorkommens durchgeführt werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 2:
Die Anregung wird durch Aufnahme der entsprechenden Festsetzung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss zu 3:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Herstellung der CEF-Fläche ist vertraglich geregelt. Im Vertrag ist festgehalten, dass die CEF-Fläche dauerhaft zu erhalten, ergänzen oder zu erneuern ist (nur bei Bedarf). Eine regelmäßige Mahd ist nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
j) Regierungspräsidium Darmstadt (RP) – Regionalplanung
Der Anregung wird gefolgt, indem, außer für die Mehrfamilienhausgrundstücke im WA 5, eine max. Grundstücksgröße von 520 m² festgesetzt wird. Diese Größe entspricht dem Bebauungskonzept - die rechnerische Berechnung der Dichtewertes von 36 WE/ha ändert sich dadurch nicht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
k) RP – Wasserversorgung
Anmerkung:
Laut Stellungnahme der Stadtwerke steht der geforderte Wasser- und Löschwasserbedarf zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
2) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
a) Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
b) Die landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 81 HBO, als Bestandteil des o.a. Bebauungsplanentwurfs, werden ebenfalls beschlossen.
c) Der vorliegende Entwurf der Begründung (inclusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: