Beschwerden von Anwohnern wegen des Verhaltens eines Geschäftsinhabers gegen das Abstellen ihrer Kfz auf ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen. Ordnungsamt wird abermals (bereits Anfang April schon einmal) um Klärung des entstandenen Konflikts unter Aufzeigen der Rechtslage bezüglich des Parkens am Marktplatz ersucht.