Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung wird gem. § 50 Abs. 1 HGO die Beschlussfassung im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB auf jederzeitigen Widerruf übertragen.


Abstimmungsergebnis: