Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Fraktionsvorsitzender Uebelacker, Stadtverordneter Cellarius, Fraktionsvorsitzender Weiberg und Stadtverordneter Herbst nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nach § 25 HGO -Widerstreit der Interessen- nicht teil.

 

Fraktionsvorsitzende Götz berichtet ausführlich über die vorherige Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.  Der Teilbereich der Wilhelm-Leuschner-Straße (im Abschnitt der Kettelerstraße bis Friedrich-Ebert-Straße wird nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes (HStrg) zur Fußgängerzone umgewidmet. Die vorzunehmende Teileinziehung nach § 6 HStrG erfolgt für den allgemeinen motorisierten Kraftfahrverkehr. Der öffentliche Charakter ist beizubehalten, da eine fuß- und radläufige Verbindung sicherzustellen ist.

 

2.  Mit der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) ist eine Vereinbarung bezüglich der Ausgestaltung des Bereiches und der Übernahme der Kosten durch die THM abzuschließen.

 

3.  Die Verkehrssicherungspflicht ist auf die Technische Hochschule Mittelhessen zu übertragen.

 

4. Der Magistrat wird beauftragt, kurzfristig, d.h. noch im Sommer 2016, das angekündigte

     Verkehrsgutachten für den Bereich rund um die THM in Auftrag zu geben (mit einer Durchführung nach             den Sommerferien). Dieses soll alle relevanten Verkehrsströme abbilden und Lösungsmöglichkeiten   für die bestehenden verkehrlichen Probleme aufzeigen. Das Ergebnis ist den Fraktionen zur Verfügung           zu stellen und im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr vorzustellen.

 

5.  Der Magistrat wird beauftragt, ein Jahr nach Realisierung der Campus-Planung (1. Bauabschnitt) die    Erfahrungen der Beteiligten und Betroffenen (THM, Anwohner, Studierende, Stadt …) abzufragen und       auszuwerten. Auf dieser Grundlage ist erneut zu einer Anwohnerinformation nach dem Muster der      Veranstaltung vom 04. Juli 2016 einzuladen, in der die Ergebnisse vorgestellt und erörtert werden         sowie Anregungen zur weiteren Entwicklung eingebracht werden können.

 


Abstimmungsergebnis: