Sitzung: 07.07.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0979
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Fraktionsvorsitzender Uebelacker, Stadtverordneter Cellarius, Fraktionsvorsitzender Weiberg und Stadtverordneter Herbst nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nach § 25 HGO -Widerstreit der Interessen- nicht teil.
Fraktionsvorsitzende
Götz berichtet ausführlich über die vorherige Sitzung des Haupt- und
Finanzausschuss.
Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Teilbereich der Wilhelm-Leuschner-Straße
(im Abschnitt der Kettelerstraße bis Friedrich-Ebert-Straße wird nach den
Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes (HStrg) zur Fußgängerzone umgewidmet.
Die vorzunehmende Teileinziehung nach § 6 HStrG erfolgt für den allgemeinen
motorisierten Kraftfahrverkehr. Der öffentliche Charakter ist beizubehalten, da
eine fuß- und radläufige Verbindung sicherzustellen ist.
2. Mit der Technischen Hochschule Mittelhessen
(THM) ist eine Vereinbarung bezüglich der Ausgestaltung des Bereiches und der
Übernahme der Kosten durch die THM abzuschließen.
3. Die Verkehrssicherungspflicht ist auf die
Technische Hochschule Mittelhessen zu übertragen.
4. Der
Magistrat wird beauftragt, kurzfristig, d.h. noch im Sommer 2016, das
angekündigte
Verkehrsgutachten
für den Bereich rund um die THM in Auftrag zu geben (mit einer Durchführung
nach den Sommerferien). Dieses
soll alle relevanten Verkehrsströme abbilden und Lösungsmöglichkeiten für die bestehenden verkehrlichen Probleme
aufzeigen. Das Ergebnis ist den Fraktionen zur Verfügung zu stellen und im Ausschuss für
Wirtschaft und Verkehr vorzustellen.
5. Der
Magistrat wird beauftragt, ein Jahr nach Realisierung der Campus-Planung (1.
Bauabschnitt) die Erfahrungen der
Beteiligten und Betroffenen (THM, Anwohner, Studierende, Stadt …) abzufragen
und auszuwerten. Auf dieser
Grundlage ist erneut zu einer Anwohnerinformation nach dem Muster der Veranstaltung vom 04. Juli 2016 einzuladen,
in der die Ergebnisse vorgestellt und erörtert werden sowie Anregungen zur weiteren Entwicklung eingebracht werden
können.
Abstimmungsergebnis: