Sitzung: 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0013
Beschluss:
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung wird gem. § 50 Abs. 1 HGO die Beschlussfassung im Rahmen des Abstimmungsverfahrens bei der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB auf jederzeitigen Widerruf übertragen.
Abstimmungsergebnis: