Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Vorsitzende Götz erläutert den Antrag und betont, dass hier alle möglichen Bedarfsgüter wie z. B. Papier, Tinte, Toner, Kopiergeräte, Hygieneartikel, Werkzeuge, Splitt, Leuchtmittel, Erste-Hilfe-Materialien, Berufskleidung, Saatgut, Helme, EC-Cash-Geräte, Verkehrszeichen u.a.m. für gemeinsame Beschaffungen in Frage kommen können. Die Verwaltung erhalte mit dem Antrag den Freiraum, selbstständig zu prüfen, mit welchen mindestens fünf Kommunen und für welche Güter sie gemeinsame Vergabeverfahren zu ihrem Vorteil durchführen wolle.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag zuzustimmen.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird beauftragt, mit möglichst vielen, mindestens aber fünf weiteren Kommunen

im Wetteraukreis Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, Bedarfsgüter der Stadt in

gemeinsamen Vergabeverfahren zu beschaffen.


Abstimmungsergebnis: