Sitzung: 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1402
Vorsitzende Götz
erläutert den Antrag und betont, dass hier alle möglichen Bedarfsgüter wie z.
B. Papier, Tinte, Toner, Kopiergeräte, Hygieneartikel, Werkzeuge, Splitt,
Leuchtmittel, Erste-Hilfe-Materialien, Berufskleidung, Saatgut, Helme,
EC-Cash-Geräte, Verkehrszeichen u.a.m. für gemeinsame Beschaffungen in Frage
kommen können. Die Verwaltung erhalte mit dem Antrag den Freiraum,
selbstständig zu prüfen, mit welchen mindestens fünf Kommunen und für welche
Güter sie gemeinsame Vergabeverfahren zu ihrem Vorteil durchführen wolle.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag zuzustimmen.
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, mit möglichst
vielen, mindestens aber fünf weiteren Kommunen
im Wetteraukreis Kontakt aufzunehmen mit dem
Ziel, Bedarfsgüter der Stadt in
gemeinsamen
Vergabeverfahren zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis: