Ausschussvorsitzende Pfannmüller verliest einleitend einen Auszug aus einem Magistratsprotokoll zur Vorlage DS-Nr. 11-16/1239. Anschließend erhalten Frau Becker und Frau Schlerf das Wort und erläutern kurz die Historie seit dem Verlust der Betriebserlaubnis des Kinderschutzbundes im Jahr 2015. In der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juli 2015 hatte Bürgermeister Keller erklärt, dass die Betreuung an der Philipp-Dieffenbach-Schule zunächst wie bisher weitergehe, aber ab dem Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich ein anderer Träger diese übernehme, da dem Kinderschutzbund der zusätzliche Zuschuss für die Hortbetreuung künftig aufgrund der fehlenden Betriebserlaubnis nicht mehr gewährt werden könne.

 

Die Kindertagesstättenverwaltung hat seitdem mit der Schulleitung und einer Gruppe von engagierten Eltern ein neues Konzept verhandelt, die Stadt sei jedoch lediglich Zuschussgeber und nicht Herr des Verfahrens zur Auswahl eines neuen Trägers, sondern dies sei Angelegenheit der Schulkonferenz, bestehend aus Schulleitung, sowie Lehrer- und Elternvertretern.

 

Derzeit erstellt die Verwaltung, nachdem ein Schreiben, welches vom potentiellen neuen Träger Arbeiterwohlfahrt noch vorgelegt werden musste, aktuell eingegangen ist, eine Magistratsvorlage mit dem Vorschlag zur Weitergewährung des Zuschusses nach dem Trägerwechsel.

 

Frau Schlerf erläutert sodann kurz die beiden Bezuschussungsmodi „Standard“ für Betreuungsschulkinder und „Hort“ für den zusätzlichen Zuschuss für Hortgruppen.

 

Die sachkundige Bürgerin Frau Fuchs erhält das Wort und teilt mit, dass die Leistungen des Kinderschutzbundes auch nach dem Wegfall der Betriebserlaubnis zur Zufriedenheit der Eltern weiter erbracht wurden und die Eltern für eine Fortsetzung gekämpft hätten. Auf Wunsch der Schulleitung in der Schulkonferenz wurde dem Kinderschutzbund jedoch gekündigt. Da die Arbeiterwohlfahrt die Betreuung auch an der Grundschule Ockstadt mit höheren Betreuungsstunden und mit Fachkräften übernommen habe, erhoffen sich die Eltern, dass sich an der Betreuungsqualität auch nach einem Trägerwechsel nichts verschlechtert.

 

Der Ausschuss dankt für die Ausführungen und nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.