Sitzung: 21.06.2016 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Ausschussvorsitzende Pfannmüller verliest
einleitend einen Auszug aus einem Magistratsprotokoll zur Vorlage DS-Nr.
11-16/1239. Anschließend erhalten Frau Becker und Frau Schlerf das Wort und
erläutern kurz die Historie seit dem Verlust der Betriebserlaubnis des
Kinderschutzbundes im Jahr 2015. In der Stadtverordnetenversammlung vom 16.
Juli 2015 hatte Bürgermeister Keller erklärt, dass die Betreuung an der
Philipp-Dieffenbach-Schule zunächst wie bisher weitergehe, aber ab dem
Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich ein anderer Träger diese übernehme, da dem
Kinderschutzbund der zusätzliche Zuschuss für die Hortbetreuung künftig
aufgrund der fehlenden Betriebserlaubnis nicht mehr gewährt werden könne.
Die Kindertagesstättenverwaltung hat seitdem
mit der Schulleitung und einer Gruppe von engagierten Eltern ein neues Konzept
verhandelt, die Stadt sei jedoch lediglich Zuschussgeber und nicht Herr des
Verfahrens zur Auswahl eines neuen Trägers, sondern dies sei Angelegenheit der
Schulkonferenz, bestehend aus Schulleitung, sowie Lehrer- und Elternvertretern.
Derzeit erstellt die Verwaltung, nachdem ein
Schreiben, welches vom potentiellen neuen Träger Arbeiterwohlfahrt noch
vorgelegt werden musste, aktuell eingegangen ist, eine Magistratsvorlage mit
dem Vorschlag zur Weitergewährung des Zuschusses nach dem Trägerwechsel.
Frau Schlerf erläutert sodann kurz die beiden
Bezuschussungsmodi „Standard“ für Betreuungsschulkinder und „Hort“ für den
zusätzlichen Zuschuss für Hortgruppen.
Die sachkundige Bürgerin Frau Fuchs erhält
das Wort und teilt mit, dass die Leistungen des Kinderschutzbundes auch nach
dem Wegfall der Betriebserlaubnis zur Zufriedenheit der Eltern weiter erbracht
wurden und die Eltern für eine Fortsetzung gekämpft hätten. Auf Wunsch der
Schulleitung in der Schulkonferenz wurde dem Kinderschutzbund jedoch gekündigt.
Da die Arbeiterwohlfahrt die Betreuung auch an der Grundschule Ockstadt mit
höheren Betreuungsstunden und mit Fachkräften übernommen habe, erhoffen sich die
Eltern, dass sich an der Betreuungsqualität auch nach einem Trägerwechsel
nichts verschlechtert.
Der Ausschuss dankt für die Ausführungen und
nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.