Mitglied Bey fragt, ob wieder Baufelder vorgesehen sind. Frau Dr. Pfeffer bestätigt dies.

 

Mitglied El Fechtali erkundigt sich nach sozialem Wohnungsbaus im Plangebiet. Bürgermeister Keller erklärt, dass dies in der Stadtverordnetenversammlung geklärt werden wird.

 

Vorsitzender Seuß erkundigt sich, ob der vorgezogene Feldlerchenausgleich erfolgreich ist. Frau Kleinschmidt erörtert, dass das Monitoring zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch läuft und bisher keine Aussagen dazu gemacht werden können.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Vorsitzender Seuß über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: