Sitzung: 23.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0021
Mitglied Bey fragt,
ob wieder Baufelder vorgesehen sind. Frau Dr. Pfeffer bestätigt dies.
Mitglied El
Fechtali erkundigt sich nach sozialem Wohnungsbaus im Plangebiet. Bürgermeister
Keller erklärt, dass dies in der Stadtverordnetenversammlung geklärt werden
wird.
Vorsitzender Seuß
erkundigt sich, ob der vorgezogene Feldlerchenausgleich erfolgreich ist. Frau
Kleinschmidt erörtert, dass das Monitoring zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
läuft und bisher keine Aussagen dazu gemacht werden können.
Nachdem keine
weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Vorsitzender Seuß über die Vorlage
abstimmen:
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: