Sitzung: 15.06.2016 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0023
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 68 "Jugendhaus an
den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Das
Planänderungsverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 68 „Westlich
der 24 Hallen“ (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24
Hallen“) in Friedberg – Kernstadt.
Der
Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1
der Vorlage).
Die
im Zusammenhang mit den zwei nicht abgeschlossenen Änderungsverfahren aus dem
Jahr 2013 und 2015 gefassten Stadtverordnetenbeschlüsse vom 21.03.2013 (DS
11-16/0532, Änderungs- und Offenlagebeschluss), vom 04.07.2013 (DS 11-16/0616,
Satzungsbeschluss) und vom 16.07.2015 (DS 11-16/1210, Änderungs- und
Offenlagebeschluss) werden aufgehoben.
2.
Mit dem hier
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 „Westlich der 24 Hallen“ (1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 68 "Jugendhaus
an den 24 Hallen) einschließlich der
Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB
gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: