Sitzung: 15.06.2016 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0021
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht und mit den gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: