Herr Jörg Morick, Leiter der Kämmerei und Betriebsleiter der Entsorgungsbetriebe berichtet über die Gebührenordnung der DGH und Hallen in Friedberg und Stadtteile. In dieser sind nicht nur die Höhe und Zusammensetzung der Gebühren, sondern auch die Abläufe rund um die Vermietung festgelegt.

Die Entsorgungsbetriebe sind zuständig  für die Vertragsangelegenheiten rund um die Bürgerhäuser. Die Abrechnungen werden von der Stadthallenverwaltung erstellt.

Der jetzige Tarif setzt sich aufgrund sehr sehr vieler Faktoren zusammen. Um die Gebührenordnung zukünftig einfacher und transparenter zu gestalten, wird momentan an einer neuen Fassung gearbeitet, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

 

Der Ortsbeirat Bauernheim gibt folgende Anregungen, die in die neue Gebührenordnung  miteinfließen sollen:

Die Berechnung der Kaution, die von den Mietern der DGH im Vorfeld zu überweisen war (bislang 10 Euro je geladenen Gast) sollte bei einem bestimmten Betrag (z.B. max. 400 Euro) gedeckelt werden. Eine zu hohe Kaution schreckt potenzielle Mieter ab.

 

Bei der zukünftigen Berechnung der Gebühren, sollten nicht nur Faktoren, wie „nicht bewirtschaftet“ ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren sein, sondern auch die Größe, Ausstattung und Kapazität der DGH Berücksichtigung finden.

 

In jedem DGH sollte im Eingangsbereich an einem gesicherten Platz eine Notfallnummer eines  Ansprechpartners (Hausmeister) der Stadt hinterlegt sein. So kann auch während der Veranstaltungen, z.B. bei massiven technischen Ausfällen, zeitnah eine Lösung gefunden werden.

 

Der Entwurf der neuen Gebührenordnung sollte auch den Ortsbeiräten vorgestellt werden.