Stadtverordnetenvorsteher Hollender berichtet, dass die Drucksache

 

11-16/1453

Bauleitplanung der Nachbarstadt Bad Nauheim - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Bad Nauheim Süd"
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)

 BauGB/Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2)

 BauGB

 

der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben wurden ist.