Sitzung: 19.04.2016 Ausländerbeirat der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Ausländerbeirat genehmigt die Niederschrift über die 02. Sitzung des Ausländerbeirates vom 02. Februar 2016 mit nachstehenden Änderungen:
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Verpflichtungserklärung wegen
Besuchervisum; |
Herr Demirok gibt eine PowerPoint Präsentation zum Thema: „Handhabung
von Verpflichtungserklärungen durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises
für den touristischen Aufenthalt“, wobei es sich meist um die Einladung von
Verwandten und Freunden durch hier ansässige ausländische Bewohner handelt. Zunächst
stellt er fest, dass die rechtlichen Grundlagen für die Akzeptanz einer
Verpflichtungserklärung (indirekt auch für Berechnung des nötigen Einkommens)
im Aufenthaltsgesetz zu finden sind: „Die genannten Paragraphen enthalten alle
näheren Informationen, wobei insbesondere die § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang
der Kostenhaftung und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den
Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehört neben Ernährung,
Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im
Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Daneben haften Sie im Fall einer
notwendigen Rückführung des Ausländers auch für die damit verbundenen Kosten. “Es
gebe keine einheitliche
Einkommenserfordernis für Verpflichtungsgeber zwecks Ausstellung einer
Verpflichtungserklärung im Bundesgebiet.
Das „Bundeseinheitliche Merkblatt“ diene allen Ausländerbörden als
Leitfaden und sei zusätzlich zur „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Aufenthaltsgesetz“ den Ländern zur Anwendung empfohlen. Aber auch innerhalb Hessens gebe es sehr
große Unterschiede. Der Einkommensnachweis werde sehr individuell gehandhabt.
Während beispielsweise bei dem einen der Nachweis von Mieteinnahmen oder
Kindergeld akzeptiert werde, würde
dies bei anderen abgelehnt. Alternativen wie die Zahlung einer Kaution seien
den Ausländerbehörden zum Teil nicht bekannt oder würden nicht angewendet. Als
Grundlage für die Berechnungen der Höhe des geforderten Einkommens diene eine
Tabelle über die Pfändungsfreigrenzen. Dies daher, weil der Staat sicher sein
wolle, dass bei Nichtzahlung notfalls gepfändet werden könne, damit er nicht
doch noch auf den Kosten sitzen bleibe. Die Pfändungsfreigrenzen wiederrum
orientierten sich am steuerlichen Grundfreibetrag, der in jedem Fall
überschritten werden müsse. Die Frage sei, wie weit sie überschritten werden
müssten. Da gebe es große Unterschiede.
Er habe verschiedene Ausländerbehörden in Hessen angeschrieben und nach
dem für einen positiven Bescheid eines Antrages erforderliche Höhe des
Einkommens gefragt. Die Unterschiede bei den 7 Kommunen, die geantwortet
hätten, seien sehr hoch. So läge das notwendige Einkommen einer Familie
mit 3 Kindern für die Einladung einer
Besuchsperson in Fulda bei etwa 2.170,00
Euro, im Wetteraukreis aber bei 3.290,00
Euro. Der Durchschnitt der beantworteten Anfragen liege bei ca. 2.700 Euro
für diese Konstellation. Auch gebe es in der Wetterauer Ausländerbehörde lt.
einer persönlichen Erfahrung keine Beratung. Man habe jedenfalls schon am
Empfang versucht, ihn ohne Aufklärung über Alternativen abzuwimmeln.
Die Zahlen und Statistiken werden von den Teilnehmer*innen der Sitzung
als sehr informativ empfunden, stoßen aber gleichzeitig auf großes
Unverständnis und Empörung. Das gesamte Verfahren wird als sehr willkürlich und
ungerecht angesehen. Man sieht Handlungsbedarf. Zunächst wird vorgeschlagen,
Herr Demirok solle seine Präsentation dem Landesausländerbeirat Hessen zur
Verfügung stellen und darum bitten, dass sich dieser mit der Angelegenheit
beschäftigt. Herr Nasisi als Friedberger Vertreter in den AGAH will sich darum
kümmern.
Abstimmungsergebnis: