Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mitglied Wagner erklärt, dass die Beauftragung eines noch nicht bekannten Prüfbüros für 3 Jahre unvertretbar lang sei und beantragt, dass die Beauftragung zunächst auf 1 Jahr begrenzt wird.

 

Mitglied Beisel beantragt ebenfalls, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse auf 1 Jahr begrenzt wird,  allerdings mit der Option, den Auftrag um weitere 2 Jahre zu verlängern, wenn die neue Firma sich bewährt hat. Vorsitzende Götz merkt an, dass die Freigabe für die weiteren zwei Jahre ebenfalls durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen muss, da die Beauftragung der Jahresabschlussprüfer zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung gemäß
§ 51 HGO gehört.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst in Abänderung des Beschussentwurfes folgenden

 

Beschluss:

 

Die Fricke Dr. Hilbersheimer Schulze und Partner mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Wetzlar wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragt. Nach Feststellung der Bewährung ist vorgesehen, die Beauftragung der Gesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für zwei weitere Jahre - 2016 und 2017 - durch die Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen.


Abstimmungsergebnis: