Sitzung: 21.01.2016 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 11-16/1354
Frau Dr. Pfeffer informiert die Mitglieder ausführlich über den
bisherigen Verfahrensablauf und den aktuellen Sachstand.
In den Jahren 2008 bis 2010 wurde von der Planungsgemeinschaft BLFP
Frielinghaus Architekten/Schüßler-Plan GmbH eine Machbarkeits- und
Finanzierungsstudie für den Bahnhof Friedberg einschließlich Bahnhofsumfeld und
der Möglichkeit eines zentralen Busbahnhofs erstellt. Kooperationspartner
dieser Studie waren die Stadt Friedberg, der RMV, die Wirtschaftsförderung
Wetterau und die DB Station & Service AG. In der Studie wurden
Nettobaukosten für die sog. Minimallösung ohne Überdachung von rd. 825.000 €
und für die Maximallösung mit Überdachung von rd. 1.370.000 €, jeweils zzgl.
Kosten für die Versetzung von Oberleitungs-/Strommasten (an Gleis 1a) und des
Grunderwerbs, ermittelt.
Im Jahre 2012 wurde von der DB Services Immobilien GmbH
überraschenderweise mitgeteilt, dass nach dem Ergebnis einer neuen
Entbehrlichkeitsprüfung die als entbehrlich eingestuften Flächen nun erheblich
kleiner und damit für den Bau eines zentralen Busbahnhofs nicht mehr ausreichend
seien. In einem gemeinsamen Gespräch im Jahre 2014 wurde dies von der Bahn mit
der Verlagerung von Betriebsanlagen erklärt.
Im Ergebnis setze die Realisierbarkeit und Vertiefung der Planung aber
ein positives Ergebnis bei den Grunderwerbsverhandlungen voraus. Frühere
Grunderwerbsverhandlungen mit der DB Services Immobilien GmbH waren wegen der
Kaufpreisforderung der Bahn erfolglos geblieben.
Abschließend bittet Mitglied Stiller mit nochmaligem Hinweis auf die
Zusage von Bürgermeister Keller, die Unterlagen (Machbarkeits- und
Finanzierungsstudie, Schriftverkehr bzgl. Entbehrlichkeitsprüfung etc.) an die
Mitglieder des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr, des Ausschusses
für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion und des Haupt- und Finanzausschusses
per Email
zuzusenden und eventuelle Fördermittel zu prüfen.
Aufgrund des aktuellen Sachstandes wird die Beschlussfassung zurückgestellt.