Beschluss: verwiesen

Antragstext:

 

(1)  Der Magistrat wird beauftragt, zur Erhöhung der „Bewegungsfreiheit der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft mbH bei der (Mit-) Entwicklung der Ray Barracks“ zu prüfen, ob die derzeitige Rechtform in einen Gleichordnungskonzern zu erweitern ist. Hierzu ist der Stadtverordnetenversammlung geeignet darzulegen, welche Vorteile erwachsen können und welcher Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen wäre.

 

(2)  Die Prüfung soll beinhalten, wie vorteilhaft in einer neuen Konzernstruktur die Besteuerung von Umsatzerlösen durch Abgeltungsteuer (z.B. aus Grundstücksverkäufen in den Ray Barracks) erfolgen können.

 

(3)  Die Stadtverordnetenversammlung kann ggf. abweichend zur derzeitigen Beschlusslage des Magistrates in der Entwicklung der Ray Barracks ein Entwicklungsmodell „Erstzugriff“ in Erwägung ziehen. Daher ist durch den Magistrat zu prüfen, wie bei rechtzeitiger Ertüchtigung der Wohnungsbau entsprechend Absatz 1 eine geeignete Eigenkapitalausstattung und Bürgschaften hergestellt bzw. verlagert werden können, um zu ermöglichen dass in größerem Umfang als in der „Housing Area“, Grundstücke der Ray Barracks durch die Friedberger Wohnungsbau entwickelt werden können. Hierzu ist der Stadtverordnetenversammlung bis 15. Januar 2016 ein rechtlich durchführbares Konzept „Ertüchtigung Wobau“ vorzulegen.

 

(4)  Der Magistrat wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, welche Vorschriften (z.B. Vergabe- und EU-Beihilferecht) nach einer Erstzugriffsregelung durch die Stadt Friedberg bezüglich der Weiterveräußerung zu beachten wären.

 

Stadtverordneter Klaus stellt den Antrag auf Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 35  Nein 2  Enthaltung 3


Abstimmungsergebnis: