Ortsvorsteherin Weiß führt aus, dass die Beschäftigten der Ordnungspolizei nicht über Schutzwesten verfügen. Aus Fürsorgepflicht ist hier der Arbeitgeber gefordert entsprechende Schutzkleidung, Schutzwesten, den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Der Ortsbeirat bittet um den Kauf der Schutzwesten.