Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 -Widerstreit der Interessen-. Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 68 "Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 68 "Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung“.

     Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

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2.   Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 "Jugendhaus an den 24 Hallen“, 1.Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: