Sitzung: 16.07.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11-16/1210
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 -Widerstreit der
Interessen-. Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 68 "Jugendhaus an
den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Das
Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 68 "Jugendhaus
an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung“.
Der
Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1
der Vorlage).
2.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr.
68 "Jugendhaus an den 24
Hallen“, 1.Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden
gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: