Sitzung: 16.07.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11-16/1201
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 -Widerstreit der
Interessen-. Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1. Mit dem vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 90 „Im Ohrloch – Teil II“ in Friedberg – Kernstadt und der
Begründung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die
Stellungnahmen der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
2. Hier die Wiederholung des
Aufstellungsbeschlusses mit der korrekten Lagebezeichnung:
Für die Fläche südlich des Fahrbahnrandes
der „Burgfeldstraße“, westlich des Fahrbahnrandes der „Gießener Straße“,
nördlich des Anwesens „Vorstadt zum Garten 52“, nördlich des Anwesens
„Weiherstraße 4“, östlich der „Weiherstraße“, östlich der Anwesen „An der alten
Gärtnerei 1 bis 3“ wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der
mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1)
dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung Nr. 90 „Im
Ohrloch – Teil II“.
Abstimmungsergebnis: