Weiterhin teilt Stadträtin Mühlenbeck mit, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte auf die „Kamera-Anfrage“ zum Sachverhalt „Auf dem Biek“ geantwortet hat.

Nach der nun aus Wiesbaden der anfragenden Stadt Friedberg erteilten Rechtsauskunft, handelt es sich lediglich um eine Kamera-Attrappe von Privatleuten, damit ist der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes – ggf. nichtgenehmigte Überwachung des öffentlichen Raumes - nicht berührt.

 

Das Gremium hat die Verlesung zur Kenntnis genommen. Es bleibt aber dem Ortsbeirat weiterhin unklar, ob tatsächlich eine Überprüfung vor Ort stattgefunden hat oder ob sich der Hessische Datenschutzbeauftragte mit einer Auskunft des Betreibers der Kamera zufrieden gab. Sollte bei einer Vor-Ort-Überprüfung des HDSB festgestellt worden sein, dass es sich um eine Attrappe handelt, hätte dies auch in den Bericht hineingeschrieben werden müssen.

Für den Ortsbeirat ist die mitgeteilte Erklärung unbefriedigend.