Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 30, Enthaltungen: 0

Fraktionsvorsitzender Uebelacker begründet den Antrag.

 

Hierzu entfacht eine längere Diskussion.

 

Mitglied Klaus stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr und in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Es erfolgt Gegenrede von Fraktionsvorsitzenden Uebelacker.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 13  Nein 24  Enthaltung 0 

 

Somit wird über den Antragstext abgestimmt;

 

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt kurzfristig Grundstücke für die Errichtung von sechs Windkraftanlagen im Vorranggebiet 7800 in Form von Pacht bzw. Nutzungsvertrag anzubieten und in einem zügigen Verfahren (bis 30. Sept. 2015) zu realisieren. Dies ist durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages abzusichern.

 

Der Magistrat ist beauftragt unverzüglich die Realisierung eines Windparks anzustreben, um dem Zeitdruck, der aus der vorgesehenen Degression EEG/2014 resultiert, zu entsprechen und zusätzliche Risiken eines EEG-Folgegesetzes zu vermeiden.

 

Auf den Abschluss des Planungsvertrags (entsprechend Drucksache DS 11-16/1059) wird verzichtet.

Die Stadtverordnetenversammlung bevorzugt eine Lösung, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Bürgerbeteiligung am Windpark (finanzielle Beteiligung an Windrädern) ermöglicht.

 

In der Vorbereitung des städtebaulichen Vertrages ist vor abschließender Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung eine geeignete Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung durchzuführen, in der die Planungsabsicht, grob Art und Umfang des Windparks, zu erwartende CO2 Einsparungen (pro genehmigen Windrad), sowie die Art der vorzusehenden Ausgleichsmaßnahmen der Friedberger Bevölkerung aufgezeigt werden sollen.

 


Abstimmungsergebnis: