Vorsitzende Götz verweist auf einen in o. g. Angelegenheit gefassten Beschluss vom 05. März 2015 durch den Haupt- und Finanzausschuss, nach dem eine schriftliche Stellungnahme über den Rechnungslauf und die Organisation des Anordnungswesens vorgelegt werden sollte. Da dies bislang noch nicht erfolgt ist, hat sie am 01. Mai 2015 den Magistrat angeschrieben und um Übermittlung der Stellungnahme an den Haupt- und Finanzausschuss gebeten.