Sitzung: 28.05.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1123
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1.
Für
die Fläche südlich des Fahrbahnrandes der „Burgfeldstraße“, westlich des
Fahrbahnrandes der „Gießener Straße“, nördlich des Anwesens „Vorstadt zum
Garten 52“, nördlich des Anwesens „Weiherstraße 4“, östlich der „Weiherstraße“,
östlich der Anwesen „Vorstadt zum Garten 1 und 2“ und östlich des Anwesens „An
der alten Gärtnerei 3“ ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der
mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1)
dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung Nr. 90 „Im
Ohrloch – Teil II“.
2.
Der
Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.
3.
Mit
dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2) wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: