Sitzung: 12.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Mitglied Hausner stellt den Antrag,
dem Ursprungsbeschlussvorschlag der Vorlage zu folgen, dass die
Übernachtungskosten der Teilnehmer/innen (mit Ausnahme der hauptamtlichen
Teilnehmer) von diesen selbst getragen werden.
Mitglied Uebelacker stellt den Antrag,
dem Änderungsbeschluss des Magistrats zu folgen, nach dem die
Hotelübernachtungskosten für die städtischen Reiseteilnehmer/innen von der
Stadt übernommen werden. Damit solle jedem Interessenten unabhängig von seinen
wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Mitfahrt gegeben werden.
Vorsitzende Götz informiert mit
Bezug auf die Vorlage, dass jede/r Teilnehmer/in die Möglichkeit hatte,
kostenfrei in Privatquartieren zu übernachten. Teilnehmer/innen, die sich
dennoch für die Hotelüber-nachtung entschieden haben, haben damit durch eigene
Entscheidung die betreffenden Kosten aus-gelöst. Bürgermeister Keller bestätigt
auf Nachfrage, dass alle weiteren teilnehmenden Erwachsenen aus den Bereichen
Sport und Kultur ihre Übernachtungskosten selbst zu tragen haben, sofern sie
nicht die Möglichkeit der Privatunterbringung genutzt haben.
Mitglied Messerschmidt und
Stadtverordneter Güssgen-Ackva sprechen sich u.a. aus Gründen der
Gleichbehandlung mit den ehrenamtlichen Teilnehmern aus Sport und Kultur gegen
eine städtische Kostenerstattung für die städtischen Gremienmitglieder aus.
Mitglied Beisel unterstützt den Antrag von Mitglied Uebelacker. Daraufhin lässt
Vorsitzende Götz abstimmen:
Antrag von Mitglied Hausner:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 4 Nein 5 Enthaltung 0
Antrag von Mitglied
Uebelacker:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 5 Nein 4 Enthaltung 0
Beschluss:
Die Teilnahme am Verschwisterungsfest in Villiers-sur-Marne vom 22. bis 25. Mai 2015 seitens der Stadt Friedberg (Hessen) findet statt. Die Reisekosten und die reinen Hotelübernachtungskosten wer-den für alle 15 Teilnehmer/innen (siehe beigefügte Liste) übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 5 Nein 4 Enthaltung 0
Da die
Stadtverordnetenversammlung erst nach dem Verschwisterungsfest am 28. Mai 2015
wieder
zusammenkommt und
erst dann über die Frage der Kostenerstattung endgültig entscheiden kann, wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Kostenträgerschaft
für die Übernachtungskosten offen ist, so dass diesbezüglich kein
Vertrauensschutz eintreten kann. Mitglied Messerschmidt fragt an, ob bei der
Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung die Regelungen zum
Interessenwiderstreit zum Tragen kommen. Dies wird durch die Verwaltung geprüft
werden.
Abstimmungsergebnis: