Beschluss: zurückgestellt

Zunächst beantragt Mitglied Bey, den TOP zu vertagen, da die CDU-Fraktion einen Fragenkatalog erarbeitet habe und noch erheblicher Klärungsbedarf bestehe.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 4  Nein 5  Enthaltung 0 

 

Auf Nachfrage von Mitglied Ertl und Stadtverordnetem Güssgen-Ackva stellen Frau Dr. Pfeffer und Frau Fontaine-Kretschmer klar, dass es in ganz Deutschland einen Prozess gäbe, wonach die BRD

u. a. auch das Land Hessen aufgefordert habe, die alten Sanierungsmaßnahmen zum Abschluss zu bringen. Die Stadt Friedberg habe erreichen können, dass die ursprünglich vom Land Hessen als Fördermittelgeber gesetzte Frist 31. Dezember 2014 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wurde. Nach fruchtlosem Fristablauf könnten ggf. die Fördergelder zurückgefordert werden.

 

Im Verlaufe der regen Diskussion kündigt Stadtverordnete Götz als Vorsitzende des Haupt- und

Finanzausschusses an, in der darauffolgenden gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bauwesen, Planung und Umwelt die Gesamtproblematik ausführlich zu beraten und auch Fragen der Zuschauer zuzulassen.

 

Bürgermeister Keller teilt mit, dass bisher 125 der 427 betroffenen Eigentümer/-innen eine freiwillige Ablösevereinbarung mit der Stadt abgeschlossen haben und bei diesen Grundstücken der Sanierungsvermerk nach § 144 BauGB im Grundbuch gelöscht wurde. Sobald die Satzung aufgehoben sei, werde der belastende Sanierungsvermerk unabhängig von einer Zahlung des Ausgleichsbetrages auch bei allen anderen Eigentümern/-innen auf Antrag der Stadt gelöscht.

 

Zusammenfassend macht stellvertretender Vorsitzender Klaus nochmals deutlich, dass die Stadt Friedberg als 2. Möglichkeit den Abschluss der Sanierung durch Einzelbescheide nach § 163 BauGB erklären müsse, sofern kein Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung zustande käme. Er regt an, alle offenen Fragen bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015 durch die Verwaltung zu klären.

 

Daraufhin wird die Beschlussvorlage einvernehmlich zurückgestellt und festgelegt, dass alle Fragen an die Stadt Friedberg schriftlich bis zum 17. Mai 2015 einzureichen sind, damit diese rechtzeitig bis zu den Ausschusssitzungen beantwortet werden können.

 


Abstimmungsergebnis: