Sitzung: 07.05.2015 Ausschuss für Bauwesen, Planung, Umwelt und Konversion
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 11-16/1094
Zunächst beantragt Mitglied Bey, den TOP zu vertagen, da die
CDU-Fraktion einen Fragenkatalog erarbeitet habe und noch erheblicher
Klärungsbedarf bestehe.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 4 Nein 5 Enthaltung 0
Auf Nachfrage von Mitglied Ertl und Stadtverordnetem Güssgen-Ackva
stellen Frau Dr. Pfeffer und Frau Fontaine-Kretschmer klar, dass es in ganz
Deutschland einen Prozess gäbe, wonach die BRD
u. a. auch das Land Hessen aufgefordert habe, die alten
Sanierungsmaßnahmen zum Abschluss zu bringen. Die Stadt Friedberg habe
erreichen können, dass die ursprünglich vom Land Hessen als Fördermittelgeber
gesetzte Frist 31. Dezember 2014 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wurde.
Nach fruchtlosem Fristablauf könnten ggf. die Fördergelder zurückgefordert
werden.
Im Verlaufe der regen Diskussion kündigt Stadtverordnete Götz als
Vorsitzende des Haupt- und
Finanzausschusses an, in der darauffolgenden gemeinsamen Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bauwesen, Planung und
Umwelt die Gesamtproblematik ausführlich zu beraten und auch Fragen der
Zuschauer zuzulassen.
Bürgermeister Keller teilt mit, dass bisher 125 der 427 betroffenen
Eigentümer/-innen eine freiwillige Ablösevereinbarung mit der Stadt
abgeschlossen haben und bei diesen Grundstücken der Sanierungsvermerk nach §
144 BauGB im Grundbuch gelöscht wurde. Sobald die Satzung aufgehoben sei, werde
der belastende Sanierungsvermerk unabhängig von einer Zahlung des
Ausgleichsbetrages auch bei allen anderen Eigentümern/-innen auf Antrag der
Stadt gelöscht.
Zusammenfassend macht stellvertretender Vorsitzender Klaus nochmals
deutlich, dass die Stadt Friedberg als 2. Möglichkeit den Abschluss der
Sanierung durch Einzelbescheide nach § 163 BauGB erklären müsse, sofern kein
Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung zustande käme. Er regt an, alle
offenen Fragen bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015
durch die Verwaltung zu klären.
Daraufhin wird die Beschlussvorlage einvernehmlich zurückgestellt
und festgelegt, dass alle Fragen an die Stadt Friedberg schriftlich bis zum 17.
Mai 2015 einzureichen sind, damit diese rechtzeitig bis zu den
Ausschusssitzungen beantwortet werden können.
Abstimmungsergebnis: