Ortsvorsteher Weil berichtet, dass im Haushalt 2015 und auch für spätere Jahre mehrere Straßenprojekte für Ockstadt anstehen, für die wiederum bei Umsetzung einer grundhaften Erneuerung Straßenbeiträge gemäß der eingeführten Straßenbeitragssatzung fällig werden. Bürgermeister Keller hat in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 19.02.15 eine Liste mit geplanten Straßen und Bürgersteigen für den Haushalt 2015 angekündigt.

 

Im Stadtteil Ockstadt werden für den Aus- und Umbau Friedberger Straße (ehemalig K 12) voraussichtlich 2016 nach genehmigtem Haushalt 2015 die Planungsaufträge (Planungskosten 110.000 € im Investitionsprogramm 2015 und in 2017 Baukosten von 1.340.000 € vorgesehen) Förderanträge bearbeitet und auf den Weg gebracht.

 

Der Wetteraukreis als ehemaliger Baulastträger hat bereits einen zweckgebundenen Ausgleichsbetrag in Höhe von 232.288 € an die Stadt Friedberg bezahlt.

Hierzu verliest Ortsvorsteher Weil seine Anfrage an die Finanzabteilung bezüglich der gezahlten zweckgebundenen Rücklage des Wetteraukreises. Die Antwort ergab, dass für den Ausgleichsbetrag keine Rücklage im Haushalt vorhanden ist. Er wurde zum 01.11.2009 als Sonderposten mit 30 Jahren Nutzungsdauer passiviert. Da es sich laut Aussage der Revision bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 allerdings hierbei um einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt, der über die Restnutzungsdauer der Straße aufzulösen ist, wurde dieser Posten umgebucht und über 7,5 Jahre ertragswirksam aufgelöst.

 

Diese Aussage stößt auch bei den Ortsbeiratsmitgliedern auf Unverständnis. Hieraus ergibt sich Klärungsbedarf.