Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Für die Fläche südlich des Fahrbahnrandes der „Burgfeldstraße“, westlich des Fahrbahnrandes der „Gießener Straße“, nördlich des Anwesens „Vorstadt zum Garten 52“, nördlich des Anwesens „Weiherstraße 4“, östlich der „Weiherstraße“, östlich der Anwesen „Vorstadt zum Garten 1 und 2“ und östlich des Anwesens „An der alten Gärtnerei 3“ ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  Nr. 90 „Im Ohrloch – Teil II“.

 

2.   Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3.   Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: