Beschluss: zurückgestellt

Da der Ausländerbeirat nicht beschlussfähig ist, muss die Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausländerbeirates vom 11. November 2014, mit Hinweis auf § 53 Abs. 2 HGO, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung genommen werden.