Beschluss: beschlossen

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(1)   Der Magistrat wird beauftragt der Musikschule umgehend einen Gewährsvertrag 2015 anzubieten. Er soll 2/3 der Mittel aus den Leistungen der letzten Jahre (76.183 €, Zusch. f. laufende Zwecke, Kostenstelle 4.300000), rund 50.789 Euro umfassen und nach Haushaltsgenehmigung HH 2015 ausgezahlt werden.

 

(2)   Die restlichen Mittel (1/3) der Ansätze der letzten Jahre sollen der Musikschule in Aussicht gestellt werden, für den Fall dass der Haupt- und Finanzausschuss dies nach Bewertung der Unterlagen aus Top 3 und eines genehmigten Haushalts 2015 freigibt.

 

(3)   Der Magistrat wird beauftragt dem Haupt- & Finanzausschuss bis zu den Haushaltsberatungen des H&F im Februar 2015 vorzulegen, warum er der Auffassung ist, dass die Musikschule einen Teil der Zuschüsse der letzten Jahre nicht mehr für die Aufrechterhaltung des derzeitigen Unterrichtsumfanges, der Sozialbezuschussung und der erforderlichen Verwaltung benötigt.

 

Fraktionsvorsitzender Uebelacker begründet den Antrag.

 

Erster Stadtrat Ziebarth trägt einen Aktenvermerk vom Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen vor:

 

1.   Das Amt für kulturelle Dienste und Einrichtungen wird dem Magistrat in seiner ersten Sitzung im Januar 2015 den Beschlussvorschlag vorlegen, dass die Stadt Friedberg zur Liquiditätssicherung der Musikschule den Betrag von 35.000 Euro aus dem Haushalt 2014 überweisen wird.

2.   Zu einem Gesprächstermin über einen neuen Gewährvertrag hat Bürgermeister Keller und das Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen den Vorstand des Musikschule Friedberg Trägerverein e. V. bereits unabhängig von diesem Antrag für Mitte Januar 2015 eingeladen.

3.   Dem Haupt- und Finanzausschuss wird im Februar 2015 umfassen über den Fortgang und die Ergebnisse der Vertragsgespräche berichtet.

 

Fraktionsvorsitzender Beisel stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur und in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Es erfolgt Gegenrede von Fraktionsvorsitzenden Uebelacker.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 17  Nein 24  Enthaltung 0 

 

Fraktionsvorsitzende Götz stellt einen Änderungsantrag:

 

1.   Der Magistrat wird beauftragt, der Musikschule umgehend einen Gewährvertrag 2015 anzubieten.

 

2.   Dem Haupt- und Finanzausschuss ist bis zu den Haushaltsberatungen des Haupt- und Finanzausschusses im Februar 2015 ein Vorschlag zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des städtischen Zuschusses an die Musikschule vorzulegen.

 

3.   Zur aktuellen Liquiditätssicherung wird der Magistrat beauftragt, nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung 2014 einen Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro aus dem Haushalt 2014 an die Musikschule zu zahlen.

 

Danach erfolgt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Ursprungsantrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 10  Nein 17   Enthaltung 14 

 

Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Änderungsantrag abstimmen;

 

Beschluss:

 

1.   Der Magistrat wird beauftragt, der Musikschule umgehend einen Gewährvertrag 2015 anzubieten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 41  Nein 0   Enthaltung 0 

 

2.   Dem Haupt- und Finanzausschuss ist bis zu den Haushaltsberatungen des Haupt- und Finanzausschusses im Februar 2015 ein Vorschlag zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des städtischen Zuschusses an die Musikschule vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 33  Nein 9   Enthaltung 0 

 

3.   Zur aktuellen Liquiditätssicherung wird der Magistrat beauftragt, nach Vorliegen der Haushaltsgenehmigung 2014 einen Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro aus dem Haushalt 2014 an die Musikschule zu zahlen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 33  Nein 9   Enthaltung 0