Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
(1)
Der Magistrat
wird beauftragt der Musikschule umgehend einen Gewährsvertrag 2015 anzubieten.
Er soll 2/3 der Mittel aus den Leistungen der letzten Jahre (76.183 €, Zusch.
f. laufende Zwecke, Kostenstelle 4.300000), rund 50.789 Euro umfassen und nach Haushaltsgenehmigung
HH 2015 ausgezahlt werden.
(2)
Die restlichen
Mittel (1/3) der Ansätze der letzten Jahre sollen der Musikschule in Aussicht
gestellt werden, für den Fall dass der Haupt- und Finanzausschuss dies nach
Bewertung der Unterlagen aus Top 3 und eines genehmigten Haushalts 2015
freigibt.
(3)
Der Magistrat
wird beauftragt dem Haupt- & Finanzausschuss bis zu den Haushaltsberatungen
des H&F im Februar 2015 vorzulegen, warum er der Auffassung ist, dass die
Musikschule einen Teil der Zuschüsse der letzten Jahre nicht mehr für die
Aufrechterhaltung des derzeitigen Unterrichtsumfanges, der Sozialbezuschussung
und der erforderlichen Verwaltung benötigt.
Fraktionsvorsitzender Uebelacker
begründet den Antrag.
Erster Stadtrat Ziebarth trägt einen
Aktenvermerk vom Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen vor:
1.
Das Amt für
kulturelle Dienste und Einrichtungen wird dem Magistrat in seiner ersten
Sitzung im Januar 2015 den Beschlussvorschlag vorlegen, dass die Stadt
Friedberg zur Liquiditätssicherung der Musikschule den Betrag von 35.000 Euro
aus dem Haushalt 2014 überweisen wird.
2.
Zu einem
Gesprächstermin über einen neuen Gewährvertrag hat Bürgermeister Keller und das
Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen den Vorstand des
Musikschule Friedberg Trägerverein e. V. bereits unabhängig von diesem Antrag
für Mitte Januar 2015 eingeladen.
3.
Dem Haupt- und
Finanzausschuss wird im Februar 2015 umfassen über den Fortgang und die
Ergebnisse der Vertragsgespräche berichtet.
Fraktionsvorsitzender Beisel stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss
für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur und in den Haupt- und
Finanzausschuss.
Es erfolgt Gegenrede von Fraktionsvorsitzenden Uebelacker.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 17 Nein 24 Enthaltung 0
Fraktionsvorsitzende Götz stellt einen Änderungsantrag:
1.
Der Magistrat
wird beauftragt, der Musikschule umgehend einen Gewährvertrag 2015 anzubieten.
2.
Dem Haupt- und
Finanzausschuss ist bis zu den Haushaltsberatungen des Haupt- und
Finanzausschusses im Februar 2015 ein Vorschlag zur bedarfsgerechten
Ausgestaltung des städtischen Zuschusses an die Musikschule vorzulegen.
3.
Zur aktuellen
Liquiditätssicherung wird der Magistrat beauftragt, nach Vorliegen der
Haushaltsgenehmigung 2014 einen Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro aus dem
Haushalt 2014 an die Musikschule zu zahlen.
Danach erfolgt eine
Sitzungsunterbrechung.
Stadtverordnetenvorsteher lässt über den
Ursprungsantrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 10 Nein 17 Enthaltung 14
Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher
Hollender über den Änderungsantrag
abstimmen;
Beschluss:
1.
Der Magistrat
wird beauftragt, der Musikschule umgehend einen Gewährvertrag 2015 anzubieten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 41 Nein 0 Enthaltung 0
2.
Dem Haupt- und
Finanzausschuss ist bis zu den Haushaltsberatungen des Haupt- und
Finanzausschusses im Februar 2015 ein Vorschlag zur bedarfsgerechten
Ausgestaltung des städtischen Zuschusses an die Musikschule vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 33 Nein 9 Enthaltung 0
3.
Zur aktuellen
Liquiditätssicherung wird der Magistrat beauftragt, nach Vorliegen der
Haushaltsgenehmigung 2014 einen Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro aus dem
Haushalt 2014 an die Musikschule zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 33 Nein 9 Enthaltung 0