Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Ist dieser Zustand der Stadt bekannt?

2.   Welche Maßnahmen kann und welche wird die Stadt ergreifen, so dass der ursprüngliche Beleuchtungszustand wieder hergestellt wird?

3.   Bis wann kann mit einer Ausleuchtung der Rad- und Gehwege gerechnet werden?

4.   Liegen der Stadt ähnliche Vorgänge mit der neuen Beleuchtung vor und wenn ja, wo?

 

 

Erster Stadtrat Ziebarth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1.   Die Umstellung der Straßenbeleuchtung wurde seitens der OVAG Ende  Oktober 2014 abgeschlossen. Beschwerden seitens der Bürger sind bislang gegenüber der Verwaltung in Bezug auf die Große Unterführung und den Radweg  nicht geäußert worden.

 

2.   Seitens der Kämmerei wurde die OVAG inzwischen auf die Beleuchtungssituation bezüglich des Radweges zwischen Ossenheim und Fauerbach bzw. auf die Ausleuchtung in der Großen Unterführung angeschrieben. Die OVAG hat hierzu wie folgt Stellung bezogen:

„Im Zuge der Umrüstung auf LED-Leuchten wurde vorab mit der Straßenverkehrsbehörde (Herr Kabisch) vereinbart, dass Rückmeldungen, Anfragen und Beschwerden von Bürgern im Zusammenhang mit der LED Umstellung bei der OVAG bzw. der Straßenverkehrsbehörde gesammelt und diese dann gemeinsam aufgearbeitet werden. Ein erster Termin fand diesbezüglich am 27.11.2014 abends statt.  Anlässlich dieses Termins fanden Ortsbesichtigungen sowohl in der Kernstadt als auch ich Fauerbach statt.

Zur Großen Unterführung nach Fauerbach (B 275) bietet die OVAG folgenden Vorschlag an:

Drehung der Leuchten um 90 °, dadurch kann ggf. die Ausleuchtung der Geh-, Radwege verbessert werden. Die OVAG möchte allerdings vorerst lediglich drei bis vier Leuchten im mittleren Bereich drehen, damit ersichtlich wird, ob der gewünschte Effekt in der Ausleuchtung erzielt wird. Hierfür wird eine Absperrung für ca. 1 Stunde benötigt, die zuvor genehmigt werden müsste. Sollte der gewünschte Effekt erzielt werden, bedarf es einer weiteren Sperrung um die übrigen Leuchten zu drehen. Für die durchzuführenden Arbeiten entstehen der Stadt keine Kosten.

Die unzureichende Beleuchtungssituation des Rad- und Gehweges zwischen Ossenheim und Fauerbach war der OVAG bislang nicht bekannt. Die OVAG ist bereit, den betroffenen Bereich gemeinsam mit der Stadt bei einem gemeinsamen Abendtermin zu bewerten.

 

3.   Die Drehung der Leuchten in der Großen Unterführung kann kurzfristig erfolgen, sobald sich die Stadt mit dem Vorschlag der OVAG einverstanden erklärt. Im Hinblick auf die Beleuchtungssituation beim Geh- bzw. Radweg zwischen Ossenheim und Fauerbach kann erst nach Begutachtung durch die OVAG eine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus ist zu bedenken, falls zusätzliche Leuchtmasten seitens der Stadt im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht (obj. Betrachtungsweise) gewünscht werden, dass die entstehenden Kosten durch die Stadt Friedberg zu tragen sind.

 

4.   Der Stadt liegen weitere Beschwerden hinsichtlich der Beleuchtungssituation nach der Umstellung auf LED Lampen im Stadtgebiet vor. Diese werden, wie eingangs geschildert, der OVAG gemeldet. Hierbei handelt es sich um folgende Bereiche:

Breslauer Straße (komplett), Richard-Musch-Str. 16, Wintersteinstraße (am kath. Kindergarten, Straße am Kindergarten (komplett), Heinrich-Heine-Str., Theodor-Heuss-Straße (komplett), Mainzer-Tor-Anlage (zwischen Kaiserstraße und Lindenstraße), Lutheranlage (komplett), Gebrüder Lang-Str. und Schmidtstr., Königsberger Str. 8, Wettergasse (komplett), Fichtenstraße (komplett).