Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Bürgermeister Keller verlässt aufgrund des § 25 HGO -Widerstreit der Interessen- den Sitzungssaal.

 

Vorsitzende Götz erläutert den bisherigen Beratungsverlauf der Vorlage und leitet somit die Beratung ein.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Beisel zitiert Erster Stadtrat Ziebarth die §§ 95, 96 und 99 der Hessischen Gemeindeordnung, verweist auf die Haushaltslage und erklärt eine Beschlussfassung über einen Gewährvertrag für die Jahre 2015 – 2017 zum jetzigen Zeitpunkt ­für rechtswidrig.

 

Vorsitzende Götz informiert daraufhin über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer rechtskonformen Beschlussfassung und weist darauf hin, dass lediglich zu gewährleisten ist, dass der Vollzug des Gewährvertrags, d.h. die Mittelauszahlung, erst nach Genehmigung des Haushalts 2015 erfolgt (Genehmigungsvorbehalt).

 

Die Vertreter/innen der Volksbühne e.V. beantworten ausführlich Sachfragen der Ausschussmitglieder u.a. hinsichtlich Höhe und Notwendigkeit des Zuschusses sowie des erforderlichen Zeitraums und Zeitpunktes der Mittelgewährung.

 

Ausschussmitglied Schmidt beantragt, dem Abschluss eines Gewährvertrages mit dem Volksbühne Friedberg e.V. für 2 Jahre statt 3 Jahre, d.h. für die Jahre 2015 und 2016 zuzustimmen.

 

Nach Erörterung des Antrags bittet Ausschussmitglied Uebelacker um eine Sitzungsunterbrechung.

 

Nach erfolgter Sitzungsunterbrechung stellt Ausschussmitglied Hausner seitens der SPD-Fraktion folgenden

 

Antrag:

 

Dem Abschluss eines Gewährvertrages mit dem Volksbühne Friedberg e.V. für die Jahre 2015 und 2016 wird zugestimmt. Es erfolgt eine automatische Verlängerung für das Jahr 2017 unter der Voraussetzung, dass der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016 (vsl. im November 2015) keinen Widerspruch erhebt.

Ausschussmitglied Beisel stellt seitens der CDU-Fraktion folgenden

 

Antrag:

 

Dem Abschluss eines Gewährvertrages mit dem Volksbühne Friedberg e.V. für die Jahre 2015 und 2016 wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2015 zugestimmt.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird der Genehmigungsvorbehalt in ihren Antrag übernommen.

 

Daraufhin lässt Vorsitzende Götz zunächst über den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Antrag:

 

Dem Abschluss eines Gewährvertrages mit dem Volksbühne Friedberg e.V. für die Jahre 2015 und 2016 wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2015 zugestimmt. Es erfolgt eine automatische Verlängerung für das Jahr 2017 unter der Voraussetzung, dass der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016 (vsl. im November 2015) keinen Widerspruch erhebt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 3

 

 

Somit kommt der Antrag der CDU-Fraktion gemäß Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse nicht mehr zur Abstimmung. Vorsitzende Götz lässt daraufhin abschließend über die Drucksache des Magistrats in der Form des Änderungsantrags abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst in Abänderung des Beschlussvorschlages folgenden

 

Beschluss:

 

Dem Abschluss eines Gewährvertrages mit dem Volksbühne Friedberg e.V. in Höhe von jeweils 20.542,00 € für die Jahre 2015 und 2016 und 2017 wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2015 zugestimmt. Es erfolgt eine automatische Verlängerung für das Jahr 2017, unter der Voraussetzung, dass der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016 (vsl. im November 2015) keinen Widerspruch erhebt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig in Abänderung beschlossen

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 3

 

Bürgermeister Keller nimmt, nachdem der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen ist, wieder an der Sitzung teil.


Abstimmungsergebnis: