Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.  Dem Fällantrag für die 44 standortfremden Säulenpappeln im Vogelschutzgebiet 5519-401 Wetterau wird zugestimmt. Die Fremdfinanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe seitens der Unteren Naturschutzbehörde.

 

2.  Da eine Ersatzpflanzung von 44 Bäumen an Ort und Stelle aus naturschutzfachlichen Gründen nicht vertretbar wäre und dem eigentlichen Sinn der Kompensationsmaßnahme widersprechen würde, ist geplant den Grabenaufwuchs, bei dem sich auch Gehölze ansiedeln werden, durch natürliche Sukzession entstehen zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis: