Anfrage:
1.
Gibt
es nach Auffassung des Magistrats im Sanierungsgebiet unter Zugrundelegung des
geltenden Sanierungskonzeptes noch städtebauliche Missstände?
2.
Welche
Sanierungsmaßnahmen sollen nach dem aktuellen Stand der Planung im
Sanierungsgebiet noch verwirklicht werden?
3.
Ist
es möglich, den Mitgliedern des Stadtparlaments, bzw. des Haupt- und
Finanzausschusses eine Kosten- und Finanzierungsübersicht in Bezug auf den
aktuellen Stand der Sanierung zu übermitteln?
4.
Wie
viele Einzelgutachten sind im Falle einer Berechnung der Ausgleichsbeträge nach
sanierungsbedingten Bodenwert Erhöhungen schon eingeholt und noch einzuholen?
Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die derzeit noch offenen Maßnahmen (städtebauliche Missstände nach dem Sanierungsrahmenplan)
sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Diese Maßnahmen betreffen vornehmlich Privatgrundstücke, bei denen entweder die
Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer fehlt oder Auflagen des Denkmalschutzes
die Umsetzung verhindern oder erschweren.
Darüber hinaus sind die Fördermittel begrenzt, so dass für die Übernahme
unrentierlicher Kosten oder weiterer Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen
keine finanziellen Spielräume bestehen.
Zu 2.:
Erschließung
Umbau des Elvis-Presley-Platzes 1.470.000,00
EUR
Modernisierungsmaßnahmen:
Modernisierung des Alten Hallenbades (Restzahlung) 30.000,00
EUR
(Gesamtförderung 150.000,00 EUR)
Ordnungsmaßnahmen an Privatgebäuden
(Abbruch- und Abbruchfolgekosten):
Ausstehende Restzahlungen bei drei Projekten
insgesamt 22.500,00
EUR
Sonstige Maßnahmen
· Quartiersmanagement
22.500,00
EUR
· Anreizprogramm
15.000,00
EUR
Darüber hinaus ergeben sich aus der anonymisierten Anlage 2 Maßnahmen, die im Falle des Rückflusses aus
Ausgleichsbeträgen realisiert werden sollen (Maßnahmenpool).
Zu 3.:
Die
anonymisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht ist in Anlage 2 beigefügt.
Zu 4.:
Die
Anzahl der entlassenen Grundstücke im Verhältnis zu den noch nicht erhobenen
Grundstücken ist der Anlage 3 zu
entnehmen.