Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Gibt es nach Auffassung des Magistrats im Sanierungsgebiet unter Zugrundelegung des geltenden Sanierungskonzeptes noch städtebauliche Missstände?

 

2.   Welche Sanierungsmaßnahmen sollen nach dem aktuellen Stand der Planung im Sanierungsgebiet noch verwirklicht werden?

 

3.   Ist es möglich, den Mitgliedern des Stadtparlaments, bzw. des Haupt- und Finanzausschusses eine Kosten- und Finanzierungsübersicht in Bezug auf den aktuellen Stand der Sanierung zu übermitteln?

 

4.   Wie viele Einzelgutachten sind im Falle einer Berechnung der Ausgleichsbeträge nach sanierungsbedingten Bodenwert Erhöhungen schon eingeholt und noch einzuholen?

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die derzeit noch offenen Maßnahmen (städtebauliche Missstände nach dem Sanierungsrahmenplan) sind der Anlage 1 zu entnehmen. Diese Maßnahmen betreffen vornehmlich Privatgrundstücke, bei denen entweder die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer fehlt oder Auflagen des Denkmalschutzes die Umsetzung verhindern oder erschweren.

Darüber hinaus sind die Fördermittel begrenzt, so dass für die Übernahme unrentierlicher Kosten oder weiterer Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen keine finanziellen Spielräume bestehen.

 

Zu 2.:

Erschließung

Umbau des Elvis-Presley-Platzes                                                                       1.470.000,00 EUR

 

Modernisierungsmaßnahmen:

Modernisierung des Alten Hallenbades (Restzahlung)                                               30.000,00 EUR

(Gesamtförderung 150.000,00 EUR)

 

Ordnungsmaßnahmen an Privatgebäuden  (Abbruch- und Abbruchfolgekosten):

 

Ausstehende Restzahlungen bei drei Projekten insgesamt                                        22.500,00 EUR

 

Sonstige Maßnahmen

·       Quartiersmanagement                                                                                        22.500,00 EUR

·       Anreizprogramm                                                                                                15.000,00 EUR

Darüber hinaus ergeben sich aus der anonymisierten Anlage 2 Maßnahmen, die im Falle des Rückflusses aus Ausgleichsbeträgen realisiert werden sollen (Maßnahmenpool).

 

Zu 3.:

Die anonymisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht ist in Anlage 2 beigefügt.

 

Zu 4.:

Die Anzahl der entlassenen Grundstücke im Verhältnis zu den noch nicht erhobenen Grundstücken ist der Anlage 3 zu entnehmen.