Anfrage:
1. Wie
hoch ist der bislang getätigte und der geplante Aufwand für die Erweiterung
oder Verbesserung der Verkehrsanlagen i.S.v. §§ 154 II a, 127 II 1 - 3 BauGB
seit Sanierungsbeginn (bitte nachvollziehbar aufschlüsseln)?
2. Wie hat
sich die Gesamtheit der Bodenwerte seit der Aussicht auf Sanierung entwickelt?
Um welchen Betrag wäre die Gesamtheit der Bodenwerte geringer, wenn keine
Sanierung stattgefunden hätte (bitte jeweils überschlägig und ohne Anwendung
des Niedersachsen-Verfahrens oder der Bodenrichtwerte)?
3. Bitte
erläutern Sie die bislang im Falle vorzeitiger Abgeschlossenheitserklärungen
verwendete Methode zur Berechnung der Ausgleichsbeträge verständlich und
nachvollziehbar, bitte zeigen Sie die dabei die zur Anwendung kommenden
Bewertungs- und Rechengänge an jeweils einem beispielhaft gebildeten
Grundstücks aus jeder Zone.
4. Wie hoch ist der Gesamtaufwand für die
Einzelermittlungen der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen, welche im Falle
einer Satzung über sog. kleine Erschließungsbeiträge entfallen würde?
5. Wofür wurden die Sanierungsmittel bislang verwendet
und welche weiteren Verwendungsabsichten bestehen (bitte aufschlüsseln mit
Darstellung insbesondere der Leistungen an die Sanierungstreuhänderin)?
6. Gibt es nach Einschätzung des Magistrats
Aussicht für die Grundstückseigentümer, dass nach der Schlussrechnung
Überschüsse verbleiben, die an sie erstattet werden?
Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die kumulierten Kosten Stand 31.12.2012 sind dezidiert dem „Bericht
über die Prüfung der Rechnungslegung für das Jahr 2012 über das
Treuhandvermögen gebildet für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“
der Kreisstadt Friedberg (Hessen)“ zu entnehmen.
Darüber hinaus
kommen ergänzend Ausgaben in 2013 für die Maßnahmen:
Judenplacken, Engelsgasse, Augustinergasse, Neutorgasse,
Elvis-Presley-Platz in Höhe von 89.705,11 EUR hinzu.
Der bislang getätigte Aufwand für Erschließungsmaßnahmen (Stand
31.12.2013) beträgt 4.453.945,02 EUR. Der bislang ungeprüfte Aufwand
(Schlussrechnungen der Erschließungsmaßnahmen: Judenplacken, Engelsgasse,
Augustinergasse sowie Planungskosten Elvis-Presley-Platz) beläuft sich für das
Jahr 2014 auf 22.790,24 EUR.
Zu 2.:
Hierzu wurde die nachfolgende Stellungnahme des Gutachterausschusses für
Immobilienwerte für den Bereich des Wetteraukreises vom 3.10.2014 eingeholt:
Bodenwertentwicklung
im Sanierungsgebiet „Altstadt Friedberg“
Der
Gutachterausschuss für den Bereich der Stadt Friedberg hat im Jahr 1985 die
Kaufpreissammlung aller Kaufverträge innerhalb und außerhalb der Friedberger
Altstadt, rückwirkend bis in das Jahr 1970 ausgewertet. Hierbei sind eindeutig
Bodenwertsteigerungen zu Gunsten von Grundstücken festgestellt worden, die im
künftigen Sanierungsgebiet liegen (Aussicht auf Sanierung). Das Ergebnis wurde
dokumentiert und bildet die Grundlage für die verschiedenen Anfangswerte im
Sanierungsgebiet.
Die Fortschreibung
dieser Bodenwerte unter Berücksichtigung der allgemeinen Bodenwertentwicklung,
wie sie auch außerhalb des Friedberger Sanierungsgebietes stattfand, entspricht
dem Anfangswert gem. § 154 (2) BauGB.
Nach Auflösung des
Gutachterausschusses hat der Gutachterausschuss für den Bereich des
Wetteraukreises die Bodenwerte seit 2010 fortgeschrieben. Hierbei wurde
festgestellt, dass seit rd. 10 Jahren keine nennenswerten Änderungen bei den
Bodenwerten in Friedberg eingetreten sind. Der durchschnittliche Bodenwert in
der Kernstadt (ohne die Altstadt) beträgt für Wohn- und Mischbauflächen aktuell
rund 263 EUR/m² (bei einer Bandbreite von 200 bis 350 EUR/m²). Im Bereich der
Altstadt beträgt der Bodenwert rd. 220 EUR/m² (bei einer Bandbreite von 180 bis
280 EUR/m²), wenn keine Sanierung durchgeführt worden wäre. Durch die Sanierung
ist vom Gutachterausschuss in mehreren Verkehrswertgutachten aus den Jahren
2013 und 2014 eine durchschnittliche Werterhöhung von rd. 10 % festgestellt
worden, was zu einem durchschnittlichen
Bodenwert in der Altstadt von 240 EUR/m² führt. Dieser Wert entspricht dem
Endwert gem. § 154 (2) BauGB.
Diese Werte gelten
allerdings nicht für die Grundstücke an der Kaiserstraße, da hier nach der
Sanierung ein durchschnittlicher Bodenwert von rd. 740 EUR/m² besteht. Die
sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen betragen hier meistenteils nur etwa
5%.
Die „Gesamtheit
der Bodenwerte“ im Sanierungsgebiet „Altstadt Friedberg“ wäre also um rund 5
bis 10 % niedriger, wenn keine Sanierung stattgefunden hätte. Als
sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung der Grundstücke kann mit einem
Durchschnittswert von rund 25 EUR/m² gerechnet werden. Bezogen auf die
einzelnen Grundstücke bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.
C. Dureuil
stv. Vorsitzender
Gutachterausschuss
für den Bereich des Wetteraukreises
Zu 3.:
Die in Friedberg angewandte Methode zur Berechnung der Ausgleichbeträge
erfolgt nach dem sogenannten Niedersachen-Verfahren.
Durch das Niedersachsen-Verfahren wird mit Hilfe der mathematischen
Statistik das Verhältnis der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes zu den
durchgeführten Maßnahmen errechnet. Den Beurteilungsrahmen bilden einerseits
die Städtebaulichen Missstände vor Beginn der Sanierung und andererseits die
durchgeführten städtebaulichen Maßnahmen bis zum Abschluss der Sanierung.
Ausschlaggebend für die Ermittlung des Ausgleichsbetrags ist die Differenz
zwischen dem Bodenanfangswert (Bodenwert vor Durchführung der Sanierung) und
dem Endwert (Bodenwert nach Abschluss der Sanierung). Die Bewertung erfolgt auf
der Grundlage einer Matrix die sich in 4 Komplexe:
1. Bebauung
(bezogen auf die nähere Umgebung, nicht die Bebauung des
Bewertungsgrundstücks),
2. Struktur
(Eigentumsverhältnisse, Zugänglichkeit, innere Erschließung)
3. Nutzung
(Art und Maß der baulichen Nutzung, Verdichtung, Gemengelage, Beschaffenheit)
4.
Umfeld
(Verkehr, Infrastruktur, äußere Erschließung, Grünanalagen)
sowie in 11 Klassen gliedert. Die Klassen werden in Form einer Rangskala
von 0 (keine Auswirkungen) bis 10 (maximale Auswirkungen) unterteilt.
Bisher wurden für die Ordnungsnummernblöcke 19 und 20 (siehe Anlage 1) Einzelgutachten durch den
Unabhängigen Gutachterausschuss erstellt.
Zu 4.:
Ausgehend
von durchschnittlich ca. 600 EUR/Gutachten und 300 ausstehenden Einzelgutachten ist ein Gesamtaufwand von ca.
180.000,00 EUR anzunehmen.
Zu 5.:
Die kumulierten Kosten Stand 31.12.2012 sind dezidiert dem „Bericht
über die Prüfung der Rechnungslegung für das Jahr 2012 über das
Treuhandvermögen gebildet für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“
der Kreisstadt Friedberg (Hessen)“ zu entnehmen.
Die
anonymisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht enthält die noch ausstehenden
bzw. geplanten Maßnahmen für die Jahre 2014 und 2015 und ist als Anlage 2 beigefügt.
Zu 6.:
Derzeit wird nicht davon ausgegangen, dass Überschüsse verbleiben, da
nach derzeitiger Kosten- und Finanzierungsübersicht alle Einnahmen des
Verfahrens durch Maßnahmen gebunden sind. Im Falle von Überschüssen nach der
Aufhebung der Sanierungssatzung und nach Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
fließen diese zunächst im Anteilsverhältnis an Bund und Land zurück. Ergibt
sich nach der Durchführung der Sanierungsmaßnahme ein Überschuss der bei der
Vorbereitung und Durchführung erzielten Einnahmen über die hierfür getätigten
Ausgaben, so ist dieser Überschuss auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet
gelegene Grundstücke zu verteilen. Maßgebend hierfür sind die
Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Festlegung des Sanierungsgebietes.
Sofern das Eigentum zwischenzeitlich gegen Entgelt übertragen wurde, so steht
der auf das Grundstück entfallende Anteil dem früheren Eigentümer und dem
Eigentümer, der zum Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB herangezogen wurde, je
zur Hälfte zu (vgl. § 156a BauGB).