Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.     Aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung wird die Verwaltung für den Brunnen am Fünffingerplatz beauftragt, die Kosten für eine Sanierung und die laufenden Unterhaltungskosten zu beziffern.

 

2.     Die Brunnen am Bahnhofsvorplatz, am Adenauerplatz und der Röhrenbrunnen in Ossenheim werden abgerissen und die Flächen befestigt bzw. eingegrünt. Dem Abriss des Röhrenbrunnens in Ossenheim wird gemäß Beschluss des Ortsbeirates Ossenheim vom 25. September 2014 nur unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

a.    Der Platz um den bestehenden Brunnen wird neu gestaltet. Dabei ist das in der Ortsbeiratssitzung

012/11-16 am 15. Mai 2014 vorgestellte Planungskonzept zu berücksichtigen.

b.    Als Voraussetzung für den späteren Einbau eines Brunnens ist die Installation der erforderlichen

Brunnentechnik (Strom- und Wasserleitung) vorzusehen.

c.    Bei der Umgestaltung der Brunnenanlage sind sowohl der Ortsbeirat als auch relevante

Ossenheimer Vereine mit einzubinden.

 

3.     Der Brunnen in der Lutheranlage wird rückgebaut.

 

4.     Die Technik des Brunnens am Bürgerhaus Ossenheim wird erneuert.

 

5.     Das Land Hessen wird gebeten, die Sanierung des Georgsbrunnens zu forcieren.

 

6.     Für die unter Punkt 2 bis 4 aufgeführten Abriss- und Instandsetzungsmaßnahmen werden die Mittel im Ergebnishaushalt auf der betreffenden Kostenstelle 6.580000; Sachkonto 6161000, um  30.000 Euro erhöht.


Abstimmungsergebnis: