Sitzung: 16.10.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11-16/0737
Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden
Beschluss:
1.
Aufgrund seiner künstlerischen Bedeutung wird die
Verwaltung für den Brunnen am Fünffingerplatz beauftragt, die Kosten für eine
Sanierung und die laufenden Unterhaltungskosten zu beziffern.
2.
Die Brunnen am Bahnhofsvorplatz, am Adenauerplatz
und der Röhrenbrunnen in Ossenheim werden abgerissen und die Flächen befestigt
bzw. eingegrünt. Dem Abriss des Röhrenbrunnens in Ossenheim wird gemäß
Beschluss des Ortsbeirates Ossenheim vom 25. September 2014 nur unter folgenden
Bedingungen zugestimmt:
a. Der Platz um den bestehenden Brunnen wird neu
gestaltet. Dabei ist das in der Ortsbeiratssitzung
012/11-16 am 15. Mai 2014 vorgestellte Planungskonzept
zu berücksichtigen.
b. Als Voraussetzung für den späteren Einbau eines
Brunnens ist die Installation der erforderlichen
Brunnentechnik (Strom- und Wasserleitung) vorzusehen.
c.
Bei der
Umgestaltung der Brunnenanlage sind sowohl der Ortsbeirat als auch relevante
Ossenheimer Vereine mit einzubinden.
3.
Der Brunnen in der Lutheranlage wird rückgebaut.
4.
Die Technik des Brunnens am Bürgerhaus Ossenheim
wird erneuert.
5.
Das Land Hessen wird gebeten, die Sanierung des
Georgsbrunnens zu forcieren.
6.
Für die unter Punkt 2 bis 4 aufgeführten Abriss-
und Instandsetzungsmaßnahmen werden die Mittel im Ergebnishaushalt auf der
betreffenden Kostenstelle 6.580000; Sachkonto 6161000, um 30.000 Euro erhöht.
Abstimmungsergebnis: