Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Ortsvorsteher Wagner nimmt Bezug auf die der Einladung beiliegende Drucksachen-Nr. 11-16/0981 bzgl. der Aufstellung eines Hochwasserrisikomanagementplans für das Einzugsgebiet der Nidda. In Ergänzung zu dieser Unterlage verliest er die Stellungnahme des Amts für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen (Abteilung Grünplanung), die auf Fragen der Ortsvorsteher zum zeitlichen Ablauf und zur Finanzierung eingeht.

 

Danach stimmt der Ortsbeirat Ossenheim der genannten Drucksache zu, soweit Ossenheim davon betroffen ist.

 

Beschluss:

 

1.     Die Stadt Friedberg begrüßt die Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplanes.

 

2.     Die dargestellte Maßnahme „Verwallung über dem Wehrbach“ (Seite 124 – Anlage der Vorlage) in Fauerbach gilt als erledigt, da hier vor ca. 20 Jahren eine Schutzmauer durch die Stadt Friedberg errichtet wurde.

 

3.     Die Sperrung von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Hochwasserfall ist nicht Aufgabe der jeweiligen Kommunen (vgl. S. 37, S. 41, S. 125 – Anlage der Vorlage). Die Zuständigkeit liegt u.E. bei den Straßenbaulastträgern, vertreten durch die Straßenmeisterei Friedberg. Alternativ müsste der Wasserverband Nidda als Unterhaltungspflichtiger entsprechende Alarmpläne aufstellen.


Abstimmungsergebnis: