Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.

 

Beschluss:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22.05.2014

 

Beschluss zu 1):

Die Hinweise zur Lage des Plangebietes im Heilquellenschutzgebiet werden im Bebauungsplan ergänzt.

 

Anmerkung zu 2):

Die genannten Auflagen und Bedingungen werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.

 

Beschluss zu 3):

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkungen:

1.   Das Plangebiet wird bereits seit Jahrzehnten als Kleingartengebiet genutzt.

2.   Im Zuge des Radwegeneubaus wird ein Bodengutachten erarbeitet.

3.   Eine Befestigung des Radweges mit einer wassergebundenen Decke ist nicht vorgesehen. Durch das geplante Quergefälle des Radweges wird das Niederschlagswasser in die seitlichen Grünflächen abgeleitet und kann dort versickern.

 

Stellungnahme der OVAG vom 19.05.2014

 

Beschluss:

Die Lage der 20 kV-Freileitung wird einschließlich Schutzstreifen im Bebauungsplan dargestellt.

 

Stellungnahme von Hessen Mobil vom 21.05.14:

 

Beschluss zu 1):

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil wird getroffen, sobald die Detailplanung vorliegt.

 

Anmerkung zu 2):

Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.   Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.   Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.   Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: