Sitzung: 24.07.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0947
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.
Beschluss:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)
Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22.05.2014
Beschluss zu 1):
Die Hinweise zur Lage des Plangebietes im
Heilquellenschutzgebiet werden im Bebauungsplan ergänzt.
Anmerkung zu 2):
Die genannten Auflagen und Bedingungen werden durch die
Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Eine Veränderung des Geländeniveaus
ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.
Beschluss zu 3):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Anmerkungen:
1.
Das Plangebiet wird bereits seit
Jahrzehnten als Kleingartengebiet genutzt.
2.
Im Zuge des Radwegeneubaus wird ein
Bodengutachten erarbeitet.
3.
Eine Befestigung des Radweges mit einer
wassergebundenen Decke ist nicht vorgesehen. Durch das geplante Quergefälle des
Radweges wird das Niederschlagswasser in die seitlichen Grünflächen abgeleitet
und kann dort versickern.
Stellungnahme
der OVAG vom 19.05.2014
Beschluss:
Die Lage der 20 kV-Freileitung wird einschließlich
Schutzstreifen im Bebauungsplan dargestellt.
Stellungnahme
von Hessen Mobil vom 21.05.14:
Beschluss zu 1):
Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil
wird getroffen, sobald die Detailplanung vorliegt.
Anmerkung zu 2):
Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung
des Radweges nicht vorgesehen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1.
Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2. Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt
wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: