Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.

 

Beschluss:

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“  wird als Satzung beschlossen.

 

2.     Der vorliegende Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“  wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: