Sitzung: 24.07.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0944
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.
Beschluss:
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ wird als Satzung beschlossen.
2. Der vorliegende Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: