Sitzung: 03.07.2014 Ortsbeirat des Stadtteils Ossenheim
Ortsvorsteher
Wagner gibt dem Ortsbeirat einen Auszug aus der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
zur Information. Hierin wird auf eine Verpflichtung des Magistrates
hingewiesen, Ortsbeiratsanträge innerhalb von drei Monaten zu beantworten.