Bürgermeister Keller erläutert die Vorgeschichte der Friedberger Rathäuser
und die geschätzten Kosten eines Neubaus für das Amt für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen in Höhe von ca. 3 Millionen Euro im Rathauspark.
Er teilt mit, dass aktuell noch keine Entscheidung über die Vorlage getroffen
werden soll, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht. Eine Entscheidung
über die Beschlussvorlage soll erst nach den Sommerferien erfolgen.
Frau Becker, Frau Dr. Pfeffer und Herr Brücker beantworten zahlreiche
Fragen der Haupt- und
Finanzausschussmitglieder.
Nach intensiver Beratung kommt der Haupt- und Finanzausschuss zum
Ergebnis, dass zur Beschlussvorlage noch folgende Ergänzungen zu erarbeiten
sind, um die erforderliche Entscheidungsreife herzustellen:
· Die in der Vorlage
enthaltenen Angaben zu den Kosten der Maßnahme sollen so konkretisiert werden,
dass ein verlässliches Bild der letztlich real zu erwartenden Gesamtkosten
entsteht.
· Zur Illustration
der Bedarfssituation sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in schriftlicher
Form die Belegungs- und Raumpläne im Ist- und Bedarfszustand des Rathauses und
des jetzigen Stadtbauamtes zur Verfügung gestellt werden.
· Die von der
Verwaltung im Vorfeld der aktuellen Beschlussvorlage vorgenommenen Prüfungen
mit dem Ziel der Vermeidung eines neuen Anbaus werden dem Haupt- und
Finanzausschuss in schriftlicher Form dargestellt (z.B. Mietlösung,
Standorttausch von Orga-Einheiten zwischen Rathaus und Gebäude Große
Klostergasse, sonstige Maßnahmen des Raumressourcenmanagements, usw.).
· Um ein möglichst
genaues Bild von der Bedarfssituation im Rathaus und im Gebäude Große
Klostergasse zu erhalten, wird mit den Mitgliedern des Haupt- und
Finanzausschusses nach der Sommerpause an einem Dienstag ab 16:00 Uhr, d.h.
während des Publikumsbetriebs, eine Ortsbesichtigung stattfinden.
· Die o.g.
ergänzenden schriftlichen Unterlagen werden dem Haupt- und Finanzausschuss mindestens
2 Wochen vor dem Ortstermin zur Verfügung gestellt, so dass im Vorfeld der
Besichtigung eine Auswertung der Unterlagen und Vorberatung in den Fraktionen
erfolgen kann.