Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeister Keller erläutert die Vorgeschichte der Friedberger Rathäuser und die geschätzten Kosten eines Neubaus für das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen in Höhe von ca. 3 Millionen Euro im Rathauspark. Er teilt mit, dass aktuell noch keine Entscheidung über die Vorlage getroffen werden soll, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht. Eine Entscheidung über die Beschlussvorlage soll erst nach den Sommerferien erfolgen.

 

Frau Becker, Frau Dr. Pfeffer und Herr Brücker beantworten zahlreiche Fragen der Haupt- und

Finanzausschussmitglieder.

 

Nach intensiver Beratung kommt der Haupt- und Finanzausschuss zum Ergebnis, dass zur Beschlussvorlage noch folgende Ergänzungen zu erarbeiten sind, um die erforderliche Entscheidungsreife herzustellen:

 

·       Die in der Vorlage enthaltenen Angaben zu den Kosten der Maßnahme sollen so konkretisiert werden, dass ein verlässliches Bild der letztlich real zu erwartenden Gesamtkosten entsteht.

 

·       Zur Illustration der Bedarfssituation sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in schriftlicher Form die Belegungs- und Raumpläne im Ist- und Bedarfszustand des Rathauses und des jetzigen Stadtbauamtes zur Verfügung gestellt werden.

 

·       Die von der Verwaltung im Vorfeld der aktuellen Beschlussvorlage vorgenommenen Prüfungen mit dem Ziel der Vermeidung eines neuen Anbaus werden dem Haupt- und Finanzausschuss in schriftlicher Form dargestellt (z.B. Mietlösung, Standorttausch von Orga-Einheiten zwischen Rathaus und Gebäude Große Klostergasse, sonstige Maßnahmen des Raumressourcenmanagements, usw.).

 

·       Um ein möglichst genaues Bild von der Bedarfssituation im Rathaus und im Gebäude Große Klostergasse zu erhalten, wird mit den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses nach der Sommerpause an einem Dienstag ab 16:00 Uhr, d.h. während des Publikumsbetriebs, eine Ortsbesichtigung stattfinden.

 

·       Die o.g. ergänzenden schriftlichen Unterlagen werden dem Haupt- und Finanzausschuss mindestens 2 Wochen vor dem Ortstermin zur Verfügung gestellt, so dass im Vorfeld der Besichtigung eine Auswertung der Unterlagen und Vorberatung in den Fraktionen erfolgen kann.