Sitzung: 16.07.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0948
Bürgermeister Keller weist darauf hin, dass die Vorlage allein
gezwungenermaßen auf Veranlassung des Hessischen Innenministers vorgelegt
wurde. Ohne eine Straßenbeitragssatzung werde die Stadt Friedberg keine
Haushaltsgenehmigung erhalten. Bürgermeister Keller und Frau Dr. Pfeffer
beantworten Fragen der Haupt- und Finanzausschussmitglieder.
Mitglied Uebelacker stellt den Antrag,
„dass entsprechend der Bestimmungen des § 11 (12) KAG in/mit der
veröffentlichen Satzung mindestens in Form einer Päambel oder eines
nachgelagerten Informationsblocks aufgenommen wird,
1.
dass der Magistrat frühzeitig (vor Baubeginn) über
bevorstehende (und bereits eingetretene) Maßnahmen zu informierten hat;
2.
dass bereits in dieser Information grob die zu
erwarteten Beiträge umrissen werden;
3.
dass verständliche Informationsschreiben und
Formulare über das Thema Vorausleistungen und Antrag auf Ratenzahlung (5 Jahre)
beigelegt ist;
4.
dass die Stadt Friedberg „nur zu 0,5 % über dem zu
Beginn des Jahres geltenden Basiszinsatz nach § 247 BGB, jedoch mindestens 0,5
% jährlich verzinst“.
Um die rechtlichen Möglichkeiten zu Pkt. 4. zu klären, sagt
Bürgermeister Keller bis Ende der Woche eine Überprüfung durch die Verwaltung
zu, deren Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung zugesandt wird.
Sodann wird dem Antragsteller von Vorsitzender Götz vorgeschlagen, den
Antrag nicht durch Abstimmung allein der Punkte 1 – 3 im Haupt- und
Finanzausschuss zu „zerstückeln“, während zu Pkt. 4 mangels abschließenden
Prüfung noch keine Abstimmung möglich sei. Stattdessen könnte nach Klärung zu
Pkt. 4 - erforderlichenfalls dann mit textlicher Anpassung – die Einbringung
des Antrags in kompletter Form in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wo
er zum Tagesordnungspunkt „Straßenbeitragssatzung“ zur Abstimmung zu stellen
sei. Mitglied Uebelacker stimmt dem Vorschlag zu.
Beschluss:
Der vorliegende Entwurf einer Straßenbeitragssatzung wird als Satzung
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: