Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Keller weist darauf hin, dass die Vorlage allein gezwungenermaßen auf Veranlassung des Hessischen Innenministers vorgelegt wurde. Ohne eine Straßenbeitragssatzung werde die Stadt Friedberg keine Haushaltsgenehmigung erhalten. Bürgermeister Keller und Frau Dr. Pfeffer beantworten Fragen der Haupt- und Finanzausschussmitglieder.

 

Mitglied Uebelacker stellt den Antrag,

„dass entsprechend der Bestimmungen des § 11 (12) KAG in/mit der veröffentlichen Satzung mindestens in Form einer Päambel oder eines nachgelagerten Informationsblocks aufgenommen wird,

1.   dass der Magistrat frühzeitig (vor Baubeginn) über bevorstehende (und bereits eingetretene) Maßnahmen zu informierten hat;

2.   dass bereits in dieser Information grob die zu erwarteten Beiträge umrissen werden;

3.   dass verständliche Informationsschreiben und Formulare über das Thema Vorausleistungen und Antrag auf Ratenzahlung (5 Jahre) beigelegt ist;

4.   dass die Stadt Friedberg „nur zu 0,5 % über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinsatz nach § 247 BGB, jedoch mindestens 0,5 % jährlich verzinst“.

 

Um die rechtlichen Möglichkeiten zu Pkt. 4. zu klären, sagt Bürgermeister Keller bis Ende der Woche eine Überprüfung durch die Verwaltung zu, deren Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung zugesandt wird.

 

Sodann wird dem Antragsteller von Vorsitzender Götz vorgeschlagen, den Antrag nicht durch Abstimmung allein der Punkte 1 – 3 im Haupt- und Finanzausschuss zu „zerstückeln“, während zu Pkt. 4 mangels abschließenden Prüfung noch keine Abstimmung möglich sei. Stattdessen könnte nach Klärung zu Pkt. 4 - erforderlichenfalls dann mit textlicher Anpassung – die Einbringung des Antrags in kompletter Form in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wo er zum Tagesordnungspunkt „Straßenbeitragssatzung“ zur Abstimmung zu stellen sei. Mitglied Uebelacker stimmt dem Vorschlag zu.

 

Beschluss:

 

Der vorliegende Entwurf einer Straßenbeitragssatzung wird als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: