Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 0

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt v. 22.05.2014

 

Beschluss zu 1):

 

Der Hinweis zur Lage des Plangebietes im Heilquellenschutzgebiet wird im Bebauungsplan ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 8  Nein 3  Enthaltung 0

 

 

Beschluss zu 2):

 

Die Fläche auf der PAK belastete Böden eingebaut wurden wird im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 8  Nein 3  Enthaltung 0

 

 

Anmerkung zu 3):

 

Der Hinweis betrifft nicht das Bebauungsplanverfahren.

Das geforderte Konzept wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Bauherrn vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 8  Nein 3  Enthaltung 0

 

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.    Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: