Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 -Widerstreit der Interessen-. Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils den Beschlussvorschlägen gegenübergestellt.)

 

a)     Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelhessen

 

Beschluss:

 

Diesem Vorschlag wird nicht gefolgt, die Bewohner eines Gebiets müssen die Möglichkeit haben, dass in zumutbarer Entfernung öffentlich zugängliche Parkplätze für Besucher, Dienstleistungen etc. zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

Grundsätzlich gilt:

-       Für jede Nutzung müssen auf dem Baugrundstück (oder auf einem Grundstück in zumutbarer             Entfernung) die Stellplätze bereitgestellt werden. Entsprechend müssen alle Investoren der Housing         Area für ihr Vorhaben den Stellplatznachweis führen.

-       Auf der Straße vor oder in der Nachbarschaft zu den genutzten Grundstücken – oder in der    Nachbarschaft dazu – sollen öffentliche Parkmöglichkeiten für Besucher, Lieferverkehr, Notdienste     etc. zur Verfügung stehen;

-       Sollte gebietsfremder Verkehr diese Parkplätze blockieren, dann wird man über eine Schaffung von   Zonen nachdenken müssen, in denen die Parkberechtigung begrenzt wird.

-       Nicht möglich aber ist es, in einem innerstädtischen Baugebiet wie der Housing Area eine       Beschränkung des Baurechtes aufgrund einer Verkehrsvorbelastung erzwingen zu wollen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

b)    Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 02.04.2014)

 

Beschluss zu 1.:

 

Die Begründung des Bebauungsplans wird um Aussagen zur Wasserversorgung und Entwässerung ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 2.:

 

Vertiefende Untersuchungen zum Bodenschutz werden zu den Bebauungsplänen, die die Neunutzung der Housing Area vorbereiten, nicht durchgeführt.

 

Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Innenbereich. Die Planfläche selbst war in der Vergangenheit bereits mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und entsprechendem Parkraum bebaut bzw. versiegelt. Die hier vorliegende Planung folgt dem städtebaulichen Ziel nach § 1a Abs. 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Sie sieht die Wiedernutzbarmachung geeigneter innerörtlicher Flächen vor der Neuerschließung von Flächen für eine Wohnbebauung vor. Der Planbereich ist bereits im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 als bestehende Wohnbaufläche dargestellt. Daraus folgen die Regelungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB, wonach u.a. ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig waren. Insofern erscheinen die vorgebrachten Anregungen des RP Darmstadt zur ergänzenden und noch weiter vertiefenden Abarbeitung des vorsorgenden Bodenschutzes im Rahmen der „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“ innerhalb dieser Planung als unangemessen.

 

Anmerkung:

Der Kampfmittelräumdienst wurde beteiligt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

c)    Stellungnahme des Wetteraukreises (Schreiben vom 31.03.2014)

 

Beschluss zu 1.:

 

Die „Gartenbaubetriebe“ werden in die Auflistung entsprechend § 4 (3) Nr. 4 BauNVO aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 2.:

 

Die Festsetzung wird nicht geändert.

 

Begründung:

Eine Gliederung nach Gebäudehöhen wird durch die Festsetzung von Baugrenzen vorgenommen. Die sogenannte Knödellinie wird da eingesetzt, wo differenziert Aussagen zu Teilflächen von Grundstücken gemacht werden (z. B. unterschiedliche GRZ/GFZ oder Einschränkungen bei Nutzungs- oder Anlageart).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 3.:

 

Die Festsetzungen zu Nebenanlagen entfallen in diesem Bebauungsplan.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 4.:

 

Die Formulierung wird mit einem Hinweis auf den Bauantrag ergänzt und verweist damit eindeutig auf die Ausführungen der Hessischen Bauordnung zur festgelegten Geländeoberfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 5.:

 

Der Begriff der „Frontseiten“ wird ersetzt durch „Längsseiten“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 6.:

 

Die Legende wird zum Punkt „Ein- und Ausfahrten“ entsprechend ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

d)    Stellungnahme (Schreiben vom 02.04.2014)

 

Beschluss zu 1.:

 

Im Bebauungsplan werden keine TGa zwingend festgesetzt.

 

Begründung:

Die TGa-Lösungen sind sehr teuer und es gibt keine städtebaulichen Gründe, die Wohnungsbauträger zu solchen Mehraufwendungen zu zwingen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 2.:

 

Es werden keine größeren Spielflächen im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Begründung:

In diesem Bebauungsplan entstehen nur wenige Wohnungen für Familien mit Kindern. Hinweis in diesem Zusammenhang: In dem Bebauungsplan 85 und Bebauungsplan 86 Teil II entstehen auf den großen Grundstücken der ABG Spiel- und Nutzflächen für Kinder und Erwachsene.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

Beschluss zu 3.:

 

Innerhalb der Grenzen dieses Bebauungsplans werden keine zusätzlichen Parkplätze festgesetzt.

 

Begründung:

Für die jeweiligen Bauvorhaben müssen die notwendigen Stellplätze auf den Baugrundstücken errichtet werden. Für die vielen Fremdparker muss entsprechend auch dafür gesorgt werden, dass ihnen die Stellplätze an der jeweiligen Einrichtung durch deren Träger zur Verfügung gestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

B)    Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

  1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“ Teil I in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
  2. Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in der Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
  3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“ Teil I in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 31  Nein 8  Enthaltung 0


Abstimmungsergebnis: